Kann ich als Hartz IV Bezieher in eine teurere Wohnung umziehen?

9 Antworten

sprech am besten mit deinem sachbearbeiter, jedes jobcenter hat eine liste in der du sehen kannst für welches gebiet sie welche miete zahlen und wie groß die wohnung sein darf, bei den meisten jobcebntern kannst du das auch online abfragen

hilfreich ist es immer mit dem sachbearbeiter zu reden, wenn der dir eine sogenannte umzugserlaubnis ausstellt( musst dann gründe für notwendigkeit des umzugs angeben) dann zahlen die sogar umzugskosten und kaution für neue wohnung, hast du diese erlaubnis nicht dann werden sie dir das auf keinen fall zahlen(miete schon) aber nicht die kosten

Um eine höhere Miete genehmigt zu bekommen, brauchst du erstmal einen triftigen Grund - z.B. eine Kündigung durch den Vermiete, falls die möglich ist.

Dann muss die neue Wohnung  im örtlich festgelegten Kostenrahmen sein, der vom JC festgelgt wird und nicht mit dem Mietspiegel übereinstimmt.

Ansonsten kannst du natürlich nach belieben umziehen, musst aber die zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Also, wenn mal hypothetisch die Kosten im Rahmen bleiben, brauche ich trotzdem einen triftigen Grund, warum ich gerade dahin und zu diesem Zeitpunkt umziehen sollte? 

Könnte es also sein, dass mir nur die vorher veranschlagten 310 Euro aus der alten Wohnung zugestanden werden könnten im dümmsten Fall? Meinst du das mit den zusätzlichen Kosten (also zusätzliche Kosten für Wohnung) oder nur zusätzlichen die Kosten für den Umzug an sich?

@TomaszBoBomasz

Wenn du einen triftigen Grund hast, bekommst du die höhere Miete und die Umzugskosten genehmigt - wenn du das vor Vertragsunterzeichnung abklärst.

Ansonsten bleibts (wahrscheinlich) bei den 310 Euro und der Rest ist dein Problem.

Und wie gesagt - der Meitspiegel ist nur eine grobe Orientierung. In Berlin z.B. wird nicht nach Stadtbezirken oder Quartieren unterschieden, sondern einfach der jeweils billigste Wohnungstyp der ganzen Stadt als Maßstab genommen. Daher können Arbeitslose kaum in die Innenstadt ziehen.

@Georg63

Nicht das es so ist, aber wenn der Mietvertrag schon unterschrieben wäre, verhält es sich dann gleich? Oder ändert sich etwas?

@TomaszBoBomasz

Dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass du mehr als die 310 Euro bekommst.

Ohne wichtigen Grund wirst du die Zusicherung für den Umzug und somit für die Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht bekommen !

Außerdem musst du das ganze vor unterzeichnen des Mietvertrages machen.

Würdest du innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches deines Jobcenters umziehen,dann würdest du nur deine bisherige KDU - weiter gezahlt bekommen,wenn du das ohne Zusicherung des Jobcenters machen würdest.

Dazu würdest du dann nicht nur keine Pauschale für den Umzug bekommen,du würdest auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen und auch bei einer evtl.Nachzahlung von Neben / Betriebs / Heizkosten würde es Probleme geben.

Wenn du in einen anderen Zuständigkeitsbereich ohne Zusicherung ziehen würdest,dann müsstest du erst mal da mit einer Adresse gemeldet sein,denn erst dann kannst du einen Antrag auf ALG - 2 und die Kostenübernahme von angemessenen Wohnraum stellen,dann würde natürlich die dortige Angemessenheit für die KDU - gelten.

Aber auch hier würdest du dann unter Umständen kein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen.

Ok. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich konnte mir jetzt in etwa ein Bild machen.

Ich werde innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches umziehen. 

Das mit der Kaution und den Umzugskosten stellt für mich kein Problem dar, weil ich in diesen beiden Fällen helfende Hände habe. 

Aber mal angenommen, ich gehe jetzt zum Jobcenter und schlage das vor. Was mache ich denn bei einer Ablehnung der Übernahme der Mehrkosten? Steht mir denn zumindest die 310 Euro aus der alten Wohnung zu?

Oder was wären denn wichtige Gründe? Ich weiß, dass u.a. Schimmel dazuzählt oder auch der Rauswurf des Vermieters. Beides steht bei mir aber nicht zur Disposition. Und ich weiß jetzt nicht, ob Lärm ein Grund wäre?

@TomaszBoBomasz

Die 310 € würdest du bekommen wenn du ohne Zusicherung zur Kostenübernahme umziehen würdest !

Ein Grund für einen notwendigen Umzug kann auch Lärm sein,aber dann musst du sicher nicht nur vom Arzt ein Attest bringen was dir bestätigt das dies schon gesundheitliche Folgen für dich hat,sondern auch Nachweise bringen was du bisher gegen diese Störung unternommen hast,also Aufzeichnungen wann,von wann bis wann,was unternommen.

Oder das du dich mit dem Mitbewohner so zerstritten hast,dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist.

Vielen Dank für die Antworten. 

Ich habe mich schon in dieser Hinsicht erkundigt. Also, dass die Miete im unteren Bereich des Mietspiegels des Stadtteils liegen sollte. Wäre in meinem Fall so. 

Auch die m2 Anzahl würde für zwei Personen nicht 60m2 überschreiten, wobei mein anderer Mitbewohner ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft.

Hallo.      

Es werden i.d.R. nur ein gewisser Regelsatz vom Amt bezahlt. Solltest du nun eine Wohnung beziehen wollen die den Regelsatz übersteigt, wirst du die Differenz selbst tragen müssen oder in eine dem Regelsatz konformen Wohnung ziehen müssen. Diese Angelegenheit solltest du wirklich mit deinem Sachbearbeiter selbst besprechen, dann bist du auf der sicheren Seite mit dem was machbar ist und mit dem, was nicht machbar ist.     

Liebe Grüße, FlyingDog