Kann ich allein mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

1 Antwort

Dann wende dich an die für dich zuständige Ausländerbehörde - dort bekommst du sicher die richtige Antwort ....

https://www.fluechtling-magazin.de/2018/08/28/frage-und-antwort-reisen-mit-fiktionsbescheinigung/?amp_markup=1

Die nach § 81 Absatz 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigungen berechtigen anders als die nach § 81 Absatz 3 AufenthG ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung mit einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet und nach Artikel 21 Schengener Durchführungsübereinkommen zu Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Voraussetzung ist neben der Verwendung des vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks, dass auf Seite 3 des Trägervordrucks das dritte Ankreuzfeld angekreuzt ist. Ein- und Ausreisekontrollstempel sind im Pass oder Passersatz, nicht aber auf der Fiktionsbescheinigung anzubringen.

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Pass oder Passersatz sind notwendig