Kann ich Abschleppkosten auch dann noch widersprechen, wenn ich das Verwarnungsgeld bezahle?

6 Antworten

Was du dazu denkst von wegen Behinderung, das ist unwesentlich. Das Gesetz schreibt etwas vor. Das ist in der StVO so festgelegt. Und danach darfst du an einem abgesenkten Bordstein nicht parken. Das ist, was hier zaehlt. Ob Behinderung oder nicht, das spielt hier keine Rolle. Du darfst das nicht, - machst du es dennoch, dann kannst du abgeschleppt werden.
Du kannst dagegen klagen, dass der Bordstein dort abgesenkt wurde. Aber solange er das ist, hast du schlechte Karten.

Ja kannst du, wird dann vor Gericht entschieden.

Wäre aber keine gute Entscheidung - denn:

  1. hast du die Tat durch Zahlung des Verwarngeldes zugegeben
  2. Ist ein parken im 5 m Bereich einer Kreuzung/Einmündung ein "Regelfall" des umsetzens - auch ohne Behinderung
  3. bei einer Beobachtungszeit von über einer Stunde ist es ein "Regelfall" des umsetzens
  4. Bei einer örtlichen Wahrnehmung einer Behinderung durch die Dienstkräfte kann auch sofort umgesetzt werden

Es käme tatsächlich auf die Entscheidung des Richters an + ob ggf. Verfahrensfehler der Dienstkräfte gemacht wurden. Ich denke das es sehr aussichtslos für dich sein wird und eher weitere Kosten verursacht.

Wie lautet denn der genaue Tatvorwurf - TB-Nummer?

Jeder der sich ein fetter Straf-Ticket einfährt findet das unnötig.... :-) Demnach spielt Deine persönliche Meinung eine untergeordnete Rolle.-.-. und demnach kannst Du Dich biegen und weigern wie Du möchtest... Das Ding sollte bezahlt werden.... um weitere Kosten zu vermeiden....

Was du für unwahrscheinlich erachtest oder nicht, interessiert nicht. Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen und musst zahlen. Auch die Abschleppkosten. Wenn sie dir zu hoch erscheinen musst du dich beim Abschleppunternehmen beschweren bzw. die verklagen.

Hallo, ist leider so löse möglichst schnell das Fahrzeug beim Abschleppdienst aus, die haben das Recht das Fzg. zurückzubehalten und das wird teuer, teurer, noch teurer!