Kann ich (20) Unterhalt von meinem Vater einklagen?

9 Antworten

beide eltern sind unterhaltspflichtig bis zum ende deiner erstausbildung. wenn er nie gezahlt hat, dann kann dies bedeuten das deine mutter nie unterhalt gefordert hat oder das er einfach nicht leistungsfähig ist.

dein bedarf liegt derzeit bei 735 euro abzg. kindergeld. richte also die aufforderung an beide eltern ihr einkommen offen zu legen um den unterhalt berechnen zu lassen. dann nimmst du die sache, bringst es zum anwalt und lässt es dort berechnen. der legt dann fest wieviel dein vater zahlen muss oder ob er nicht leistungsfähig ist und wieviel deine mutter zahlen muss.

Oder, dass der Herr einfach nicht der Vater ist. Vielleicht ist deshalb ja auch nie Unterhalt geflossen.

Der Erzeuger zu sein führt nur bei verheirateten Eltern zur automatischen Vaterschaft. Alle anderen Erzeuger müssen schon die Vaterschaft erklären bzw. vom Gericht feststellen lassen, um unterhaltspflichtig sein zu dürfen.  ;-)

@TreudoofeTomate

nun vor 20 jahren war es schon sehr üblich, dass die vaterschaft anerkannt wurde. ich vermute das dies auch hier der fall war^^

rückwirkend kannst du es nur einklagen wenn er da schon mal zur prüfung auf unterhalt aufgefordert wurde. und dann auch erst ab diesem zeitpunkt.

wurde da nie was verlangt geht es rückwirkend nicht mehr

Wenn dein Vater noch nie gezahlt hat, vermute ich mal, dass bei ihm einfach nichts zu holen ist.

Darüber müsste deine Mutter dir Auskunft geben können.

Ja, kannst du.

dann aber für beide eltern

@dielauraweber

Absolut, aber er hat nur nach dem Vater gefragt. Genauso hab ich extra nichts zur Inverzugsetzung geschrieben. Ich hab unterstellt, dass es in den vergangenen 20 Jahren sicher eine gegeben hat.

Es könnte natürlich auch noch völlig anders sein. Vielleicht ist der Mann ja gar nicht sein rechtlicher Vater. Dann kann er natürlich auch nicht mit Erfolg auf Unterhaltszahlungen gegen ihn klagen. Gegen seine Mutter allerdings schon.  ;-)

@TreudoofeTomate

du meinst zu mutmaßen, dass da ein bio-vater irgendwo nur ist der nie die vaterschaft anerkannt hat?^^ du denkst heute aber viel zu weit grins.

@dielauraweber

Naja, ist schon "verdächtig", dass angeblich 20 Jahre nie Unterhalt geflossen ist.

Warum hat Dein Vater nicht gezahlt?

Deine Mutter ist ja verpflichtet, Unterhalt einzuklagen, d.h. es muß einen Grund geben, warum er nicht gezahlt hat und er nicht gepfändet wurde.

Zuerst mußt Du Bafög beantragen, im Bescheid steht dann auch drin, wie viel Dein Vater ggf. zu zahlen hat. Zahlt er nicht, übernimmt das Bafögamt und treibt es bei Deinem Vater ein.

Wenn der aber nichts hat - dann hat er nichts. Dann bekommst du aber auch den Höchstsatz an Bafög.