Kann ich (17) meinen Freund ohne die Einverständniserklärung meiner Eltern in der JVA besuchen?

1 Antwort

Hallo,

Für U-haft benötigt man immer eine Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. Staatsanwaltschaft.

Kinder und Jugendliche jeglichen Alters müssen über ein gültiges Ausweisdokument verfügen. Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Anstalt betreten. Hiervon ausgenommen sind Jugendliche ab 16 Jahren, die mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten auch allein die Anstalt betreten dürfen sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten auch mit einer dritten erwachsenen Person die Anstalt betreten dürfen. Hierzu sind die schriftliche Genehmigung sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten beim Einlass in die Anstalt vorzulegen.

Vielen Dank für die Antwort!
Also geht leider kein Weg daran vorbei es meinen Eltern zu sagen.