Kann Hauptmieter den Nebenmieter einfach vor die Tür setzten?

11 Antworten

Die Kündigung ist unwirksam, da sie zwingend der Schriftform bedarf. Es gälte im Übrigen die gesetzliche Dreimonatsfrist, da unmöbliert vermietet. Du solltest schweigen und abwarten. Ein Rechtsbelehrung ist nicht deine Aufgabe. Widerspruch ist bei einer unwirksamen Kündigung nicht erforderlich. Du bleibst Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

Was soll ein Nebenmieter sein?

Bist Du Mieter des Hauptmieters, dann Untermieter.

Auch für Unter-Mietverhältnisse gilt das Mietrecht.

Danach kann ein Vermieter seinem Mieter zu aus gesetzlich zulässigem Grund kündigen.

Kündigungsfrist mindestens 3 Monate.

Ausnahme, das Zimmer ist nachweisbar und überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet, nur an 1 Person vermietet und der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung.

Dann ist, für Mieter und Vermieter, eine Kündigung bis zum 15. des Monats zum Ende des selben Monats zulässig. In diesem Fall braucht der Vermieter auch keinen besonderen Grund zur Kündigung.

Du schreibst das Zimmer ist unmöbliert. Dann fällt die Ausnahme weg.

Die Kündigung muß aber in jedem Fall in Schriftform erfolgen.

Mündlich kündigen geht schon mal überhaupt nicht! Er muss dir schriftlich kündigen mit einem Grund und dem Datum an dem er dir das schreiben gibt. An diesem Tag beginnt die Kündigungsfrist. Da musst du mal schauen was ihr vereinbart habt. Aber die muss er einhalten! Schau unbedingt wie lange die Kündigungsfrist IST! Solange er dir keine schriftliche Kündigung gegeben hat ist diese unwirksam! Mach dir keine sorgen! Bleib ruhig und beharre auf dein recht!

Gerhart  11.07.2015, 11:21

Da hier keine außerordentliche Kündigung im Raum steht, beginnt die Kündigungsfrist zu Beginn des 3- 6- oder 9-monatigen Zeitraumes abhängig von der Mietdauer bis zur Kündigung und nicht am Tage der Übergabe der Kündigung an den Mieter. 

Den Begriff Nebenmieter gibt es im deutschen Mietrecht nicht. Ich nehme an, daß Du mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag hast.

Er hat mir dies mündlich mitgeteilt aber keine schriftliche Kündigung zukommen beziehungsweiße unterschreiben lassen.

Eine mündliche Kündigung ist gemäß BGB unwirksam. Gemäß § 568 BGB ist hier die Schriftform notwendig.

Er hat beschlossen dass er seine Freundin in mein Zimmer einziehen lassen möchte.

Eine Eigenbedarfskündigung muß schriftlich abgefasst und auch schriftlich begründet werden.

Nun sagt er ich muss in 14 Tagen raus.(ist von Grund auf unmöbeliert)

Da Dein Zimmer unmöbliert gemietet wurde kann er nicht die verkürzte Kündigungsfrist gem. § 549 BGB in Anspruch nehmen, sondern muß gem. § 573 c BGB schriftlich mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Mon. kündigen. Somit wäre eine ordentliche Kündigung des Vermieters frühestens zum 31.10.2015 möglich.

Um nach § 549 BGB kündigen zu können müssen alle 3 Voraussetzungen, die in § 549 Abs. 2  genannt sind erfüllt sein (es genügt nicht, daß der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt):



"Auszug aus § 549 Abs. 2:

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt."



geh doch mal zum Mieterbund. Hast Du einen Mietvertrag mit ihm gemacht?

Gerhart  11.07.2015, 11:22

Bleib lieber zu Hause und ruh dich aus.