Kann es sein, dass ich meine Miete nachzahlen muss?
Hallo liebe Community !
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und zahle seit 3 Monaten keine Miete. Jetzt verteufelt mich bitte nicht sofort, denn ich hab mit meinem Vermieter mündlich geklärt, dass das kein Problem ist. Ich nutze die Wohnung nämlich nicht und der Vermieter hat gemeint, das wäre kein Problem er würde sie anderweitig nutzen. Dem entsprechend habe ich eine Wohnung angemietet, die ich nicht nutze und auch nicht bezahle. Ich stehe also seit 3 Monaten als Mieter in dem Mietvertrag ohne was gezahlt zu haben.
In 4 Monaten läuft der befristete Vertrag aus. Wenn mein Vertrag abgelaufen ist könnte der Vermieter mich noch verklagen die Miete aus den letzten Monaten nach zu zahlen ?
Ich fasse also kurz zusammen :
-Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben
-In 4 Monaten "ziehe ich wieder aus"
-Habe noch keinen Pfennig gezahlt (auch keine Kaution)
-Habe nach 3 Monaten ohne Mietzahlung keine Mahnung erhalten
Ich habe nach einem Meinungskonflikt mit dem Vermieter jetzt etwas Angst um mein Geld !
Kann er die Miete für das halbe Jahr einklagen ?
MfG
5 Antworten
Es wird von dir kein Grund der Befristung des MV genannt. damit könnte ein unbefristeter MV vorliegen. Die Kaution kann der Vermieter jeden Tag von dir einfordern und auch einklagen. Die Mietschulden sind einklagbar. Wenn du noch keinen Cent bezahlt hast, wieso hast du Angst um dein Geld? Scheinbar hast du keins. Der Vermieter nutzt trotz bestehenden Mietvertrages die vermietete Wohnung anderweitig. Da solltest du sofort Beweise sicherstellen und somit deine Mietschulden auf 0 senken. Den MV würde ich an deiner Stelle sofort kündigen, wenn eine rechtswirksame Befristung dem nicht entgegen steht.
das wäre kein Problem er würde sie anderweitig nutzen.
Die entscheidende Frage ist: Nutzt er sie anderweitig? Ist z. B. erkennbar längst jemand anders eingezogen, ist Dein Mietvertrag damit auch beendet und Du brauchst für den "anderen" Nutzungszeitraum keine Nachforderung zu befürchten.
Nutzt er sie nicht anderweitig, kann er die mündliche Vereinbarung dahin gehend auslegen, dass er versuchen wird, einen anderen Mieter für die Zeit zu finden, Dir das dann mitteilen und damit wäre Dein Mietvertrag beendet.
Dann hättest Du wirklich schlechte Karten, denn der Vertrag besteht, wurde bisher nicht gekündigt und eine Mahnung muss er nicht schreiben, da die Fälligkeit so auch klar ist. Kläre unbedingt das mit der anderweitigen Nutzung und mach Dich ansonsten auf die Forderungen gefasst in der Weise, dass Du das Geld schon mal zur Seite legst, was als Forderung im schlimmsten Fall auf Dich zu kommen könnte. Denk auch daran, dass neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind, auch wenn Du nicht in der Wohnung gewohnt hast.
Selbstverständlich schuldest du gem. Mietvertrag die vereinbarte Miete unanbhängig davon, ob oder wie häufig du die vermietete Wohnung tatsächlich nutzt :-O
Die mündliche Abmachung wird dir wenig nützen, wenn er Mahnbescheid erhebt und diese Forderung mit unterschriebenem Vertrag zweifelsfrei beweisen kann.
Du bist lustig, mietest etwas und bezahlst nicht dafür. Ob Du die gemietet Sache nutzt oder nicht ist allein Deine Entscheidung, aber bezahlen musst Du trotzdem. Sei froh das ich nicht Dein Vertragspartner bin, Dir würde ich das Fell über die Ohren ziehen!
Klar kann er das - er nutzt die Wohnung doch nicht anderweitig,oder? Hast Du diese Abmachung auch schriftlich?