Kann es sein, dass ich Kirchensteuer nachzahlen muss, weil ich ausgetreten bin?

7 Antworten

Die Kirchensteuern entfallen ab dem Folgemonat (teilweise auch erst im 2. Folgemonat) des Austritts. Der beim Kirchenaustritt entfallende Kirchensteuerbetrag gelangt jedoch nicht in voller Höhe in die Hände des Steuerpflichtigen, einen Teil davon behält der Staat: Durch die Einsparung der Kirchensteuern erhöht sich nämlich das zu versteuernde Bruttoeinkommen genau um den Einsparbetrag.

Beträgt die persönliche jährliche Kirchensteuerersparnis beispielsweise 1.000 EUR und der eigene Grenzsteuersatz für die Einkommenssteuer 25 Prozent, verbleiben von den eingesparten 1.000 EUR "nur" 750 EUR als zusätzliches Nettoeinkommen, das Finanzamt bekommt 250 EUR.

Quelle: http://www.akademie.de/wissen/kirchenaustritt-kirchensteuer

Bis zu deinem Austritt im August 2011 wirst du auch für 2011 noch zur Kirchensteuer veranlagt. Und da war dein Steuerabzug über den Lohn eben zu gering.

Das kann daran liegen, dass bei der Einkommensteuerveranlagung durch z. B. Weihnachtsgeld eine anteilige höhere Kirchensteuer, nämlich 8/12 von der Jahreseinkommensteuer, gerechnet wird. Und das ist möglicherweise mehr als die bisherige Lohnsteuer Januar bis August.

In einigen Bundesländern wird bei 'ausgetretenen' die Kirchensteuer durch eine andere Steuer ersetzt . Beispiel ist Hessen, aber nicht nur.

Herzlichen Glückwunsch zur Genesung! :)