Kann er mich einfach rauswerfen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kündigen kann Dir nur der Vermieter und er muss einen entsprechenden Grund bzw. wichtigen Grund haben um kündigen zu können.

Oftmals setzt eine Kündigung eine Abmahnung voraus. Ohne Abmahnung und wiederholtem Verstoß ist die Kündigungsfrist unwirksam.

Der Vermieter muss auch schriftlich kündigen und vor allem die Kündigungsfrist einhalten; es sei denn es ist eine fristlose Kündigung.

Du machst also erst mal nichts, ziehst nicht aus und reagierst auch gar nicht, wenn du nicht schriftlich gekündigt wurdest.

Ich gehe freiwillig raus, weil ich auf so einen Scheiß keine Lust habe

Du kannst  bzw. solltest dann kündigen, denn kommst Du seiner Aufforderung nach, kann der Vermieter behaupten dass Du einfach ausgezogen bist und er könnte dann immer noch Miete fordern.

Ihr könntet einen mündlichen oder schriftlichen Aufhebungsvertrag machen ( unbedingt schriftlich ), wenn Ihr wollt; In dem fall muss keine gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden; man einigt sich einfach auf einen Termin.

Falls Du noch was wissen möchtest, dann frage mich einfach.

@johnnymcmuff

Danke danke für die sehr gut formulierte Antwort! Hilfreich und konkret 👍

Hallo. Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben?

Na klar haben wir einen Vertrag. Ich und meine Mitbewohnerin haben beide einen separaten Vertrag und teilen und die miete

Wenn ihr gemeinschaftlich Hauptmieter seid, gilt für jede von Euch eine Kündigungsfrist, die garantiert länger, als 3 Tage ist. Wie lange genau, hängt von der bisherigen Mietdauer ab.

Geh zum Mieterverein - das kostet nicht viel - und lass Dich beraten.

Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass es

  1. unfair ist, sich nur eine Seite anzuhören - zum streiten gehören immer zwei...
  2. man Dich nicht von heute auf morgen ohne triftigen Grundauf die Straße setzen kann, Du brauchst eine angemessene Zeit, um Dir eine neue Unterkunft zu suchen.