Kann Enkel, 17, die Wohnung von Oma übernehmen? Wohnt dort aber noch nicht. Oma geht in Altenwohnung

7 Antworten

Generell kann der Enkel die Wohnung schon übernehmen.

Er muß mal noch fix seinen Wohnsitz dort anmelden und mit Oma zusammenwohnen, bis die in ihre Altenwohnung geht. Sicherlich wird er sie ja noch so lange ein bißchen betreuen, wie sie noch in der Wohnung wohnt?

Dann kann er den Mietvertrag von Oma übernehmen - generell.

Der Vermieter wird schon einen Einkommensnachweis oder eine Bürgschaft verlangen. Wie kann der Enkel denn sicherstellen, daß er die Miete zahlen kann?

Wie stellt der Enkel sich die WG vor? Per Untervermietung?

Kann man denn mit dem Vermieter reden?

Er selbst hätte nur seinen Unterhalt und Kindergeld und würde sich einen Nebenjob suchen, denn er macht zur Zeit sein Abi. Aus dem Grunde, um die Miete zahlen zu können, würde er mit ein bis zwei Klassenkameraden die Wohnung nehmen wollen. Es würde sich so toll anbieten, da die Wohnung in der Nähe des Uni-Viertels ist und sie somit dann alle dort schön ab nächstes Jahr studieren könnten. Wie gesagt, ist eine (günstige) 4 Zimmer Altbauwohnung. Eventuell könnte sein leiblicher Vater als Bürge genommen werden, das müsste ich aber abklären, ob er das überhaupt machen würde. Und mit dem Vermieter wollte ich noch nicht sprechen, weil er dann Bescheid weiß und eventuell im Vorwege schon Nein sagen könnte, da er ja die Wohnung dann Renovieren und teuer vermieten könnte. Deshalb suche ich einen Weg, wie mein Sohn (bzw. seine Miteinzieher) die Wohnung zu dem Preis und den Konditionen übernehmen könnten.

@dreamyhh69

Erster Schritt: Enkel muß mit Oma drin wohnen (als Familienangehöriger genehmigungsfrei, auch wenn es gemeldet werden muß).

Zweiter Schritt: Oma zieht aus und Enkel stellt das Ansinnen, den Mietvertrag zu übernehmen. Als mitwohnender Familienangehöriger hat er da Möglichkeiten.

Dritter Schritt: Vermieter fragt, wie er sich das mit den Kosten vorstellt - und da steht dann das Gespräch an.

Könnte zumindest so gehen...

Jetzt klar? (Steht eigentlich schon oben...)

Vergesst euren Plan - selbstverständlich wird der Vermieter keinesfalls auf darauf einsteigen - und Bürgen, die kein Geld besitzen, sind ja wohl sowas von untauglich... !

mit dem vermieter sprechen,den geht es doch am ehesten was an..

Klar kann er das! Er spricht mit dem Vermieter und bemüht sich um die Umschreibung des bestehenden Mietvertrages auf ihn oder den Abschluß eines Anschlußmietvertrages mit ihm!

Spielt mit offenen Karten und fragt den Vermieter. Wenn sie als Hauptmieter rausgeht, könnte er auch als Untermieter nichts "einklagen" (glaube ich). Außerdem braucht der Vermieter nur im Haus zu fragen, ob er wirklich dort gewohnt hat. Wenn ihr das hinterrum machen wollt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter sich hintergangen fühlt und die Wohnung nicht an ihn weitervermietet größer. Und dann hängt wohl sowieso alles davon ab, ob euer Sohn schon verdient, da ihr als Bürgen ausfallt.