Kann einem das Kind weggenommen werden weil man 1 Freund hat der 2 Tage in den Jugendarrest muss?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein die Freundin deines Sohnes hat diesbezüglich nichts zu befürchten.

Aber die Befürchtungen sind nicht ganz zu Unrecht. Das Jugendamt hat die Aufgabe für das Kindeswohl zu sorgen nicht für das Wohl der Eltern. Dabei wird öfters als man glauben mag der Weg des geringsten Aufwandes gegangen und der Familie das Kind entzogen. Dies kann allerdings nicht ohne Grund passieren und es muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Tatsache das dein Sohn 2 Tage im Jugendarrest verbringen muss bzw. musste stellt aber noch keine Gefährdung dar.

So wie ich das anhand deines Textes beurteilen kann würde der leibliche Vater eine viel größere Gefahr darstellen und selbst wenn das Jugendamt entsprechende Bedenken wegen deines Sohnes hätte (falls die beiden einmal zusammenziehen), so gibt es noch andere Maßnahmen die eher greifen können. So kann z.B. vom Jugendamt eine Familienbetreuung gestellt werden die 1-2 mal die Woche nach der Familie sieht und versucht mit guten Ratschlägen zu helfen.

Mein Sohn ist immer lieb zur Freundin und würde nie dem Kind etwas antun, weil er es auch sehr mag. Da kann einem doch kein Kind weggenommen werden. Das geht doch nicht! Vielleicht hat die Freundin Angst, dass das Jugendamt das nicht glaubt, wenn sie sehen das er eine Verhandlung wegen einer Schlägerei hatte und 2 Tage in den Arrest muss.

@Kessko

Die letzten Väter, die ihr Kind zu Tode geschüttelt haben, hatten ihr Kind bestimmt auch furchtbar lieb. Solche Lippenbekenntnisse nützen gar nichts. Er kann seinen guten Willen zeigen, indem er ein Anti-Aggressionstraining besucht. DAS könnte dem Jugendamt helfen, die Situation etwas entspannter zu sehen. Tun statt reden.

@lin00b

Hallo die Frage wurde vor vier Jahren gestellt und beantwortet.

Und in der Frage ging es auch nicht darum das der aktuelle Freund dem Kind auch nur ein Haar gekrümmt hat.

Wenn man in der falschen Gegend aufwächst, kann es schnell mal dazu kommen das man in eine Prügelei gerät, aber wenn das ggf. unter gleichaltrigen passiert ist das noch immer was ganz anderes als mit einem kleinen Kind.

Keine Ahnung, wie du darauf kommen kannst, daß ein Jugendamt dieser Frau das Kind wegnehmen will. Das Jugendamt ist keine Stasibehörde, die tun und lassen kann, was sie will und hat viel weniger Rechte als allgemein angenommen wird.

Fakt ist, daß dein Sohn noch nicht mal mit der Mutter des Kindes zusammenwohnt. Also gehört er offiziell zu ihrem Freundes- und Bekanntenkreis. Er ist NICHT ihr Lebensgefährte, sondern bisher nur ein Freund.

Ein Jugendamt muß dann eingreifen, wenn bekannt wird, daß ein Kind in einer gewalttätigen Umgebung aufwächst und gefährdet ist. Das ist hier nicht der Fall.

Also dem Jugendamt interessiert es nicht mit wem deine Schwiegertochter zusammen ist , Endscheidend ist, was nach der Schlägerei passierte , wurde Anzeige erstattet, wurde das Kind mit reingezogen ( hat alles gesehen) usw. Und erst dann; wenn man Gefahr in Verzug erkennt reagiert das Amt . Natürlich ist es auch interessant zu wissen ob Schwiegertochter und Freund / Exfreund schon mal auffällig wurden und somit schon bekannt sind beim Amt ...

Im übrigen, so lieb kann dein Söhnchen nicht sein sonst müsste er nicht einsitzen ....

Alles Gute für das kleine Kind , alles andere spielt keine Rolle

Sie sind erst seit kurzem zusammen und die Schlägerei war schon im Dezember letztes Jahr, da kannten sich die beiden noch gar nicht. Natürlich ist das Kind das wichtigste, das ist keine Frage!

Mein Sohn war vorher auch noch nie auffällig oder so.

Wie schon gesagt , Endscheidend ist ob deine Schwiegertochter schon mal auffällig wurde beim Amt ....

Wenn nein, dann gibt es keine Probleme !

sie ist doch die mutter? von das kind? wenn ihr partner in knast muss was hat sie damit zu tun oder in jugendarrest usw ? hm verstehe ich nicht soory,sie muss doch nicht oder? sondern dein sohn,wenn es um sie gehen würde ok verstehe ich,aber dein sohn ? wo nichtmal es sein kind ist? warum sollte dan jemand ihr kind wegnehmen

von das kind?

Nein, von dem Kind.

@PatrickLassan

dankeschön und nochmal das gleiche,bin erst hier seit 2 jahren in deutschland bin hier gekommen wegen mein job,bin noch beim lernen zu schreiben wie zu reden ,aber danke habe wieder was gelernt hehehe also dem kind :)

@kissshot

Dein Deutsch ist aber schon sehr gut, obwohl du erst 2 Jahre in Deutschland bist.

@Kessko

danke :) lerne ja auch jeden tag ,und besuche die schule wie ein schulkind muss hehe

Wer hier schreibt, das Jugendamt interessiere sich nicht für die Partner einer Mutter, der hat leider keine Ahnung!

Es gibt genügend Fälle wo das Jugendamt ein Ultimatum stellt:entweder 100% Trennung vom Partner oder Kind weg!

Das passiert dann, wenn der Partner mit diversen Gewalttätigkeiten und/oder anderen Vergehen auffällig geworden ist und sie einen Umgang des Kindes mit dieser Person als Gefährdung einstufen.

Ob das bei deinem Sohn so ist hängt von seiner Vergangenheit und der aktuellen Tat ab. Wenn klar wird dass in seinem Umfeld ein kleines Kind ist, wird das Jugendamt benachrichtigt und die werden überlegen ob sie ein Auge drauf haben müssen oder nicht.