Kann Eine Versicherung rückwirkend Leistungen zur KFZ Versicherung einfordern?

4 Antworten

Durch einen - verspätet festgestellten - Irrtum des Versicherers hast Du zunächst geringere Beiträge gezahlt, als Du eigentlich hättest zahlen müssen. Fein - so hat Dir der Versicherer quasi bisher einen zinslosen Kredit gewährt. Dass er nun nach Feststellung des Irrtums die zu wenig bezahlten Beiträge nachfordert, ist doch völlig normal. Verjährt ist die Forderung auch noch nicht. Du solltest also nun zahlen und Dich freuen, dass Du dafür keine Zinsen zahlen musst.

Du bist verpflichtet, alles Anzuzeigen. Natürlich auch, wenn keine Rechnungen kommen, weil du umgezogen bist. Wäre ein Schaden passiert, hätte die Versicherung auch zahlen müssen. Somit bestand der Versicherungsschutz und die Versicherung kann bis zu 3 Jahren zurück den Beitrag verlangen. Wie lange die Versicherung verlangt ( bis zu 3 Jahren ) entscheiden die guten Versicherungen je nach Bedarf. Die HUK wird die 3 Jahre fordern, wozu sie ein Recht hat.

Es kamen ja Rechnungen, die ich auch bezahlt habe. Diese Rechnungen waren zu meinen Gunsten. Die Ursache warum sich die HUK sich so verrechnet hatte, ist mir ja unklar. 

Woher besteht das Recht auf Rückforderung einer Leistung, welche doch nur theoretisch Bestand? Wenn sich der Versicherer verrechnet, ist doch sein Nachteil. Die damals berechnete Leistung ist doch auch mit den Jahren abgegolten, sprich die berechneten Beträge beziehen sich auf das Versicherungsjahr, welches abgelaufen ist.

ja, hatte ich. Und die Jeweilige Zulassungsstelle hatte es ja ebenfalls.

Hattest du den Wohnsitzwechsel denn nachweislich bei der Versicherung gemeldet?