Kann eine Diskothek dafür haftbar gemacht werden, wenn Minderjährige harten Alkohol trinken?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, denn er hat Hausrecht und kann auch Jugendliche mit "Mutti-Zettel" ablehnen. Lässt er sie aber rein, muss das Barpersonal (Bedienung) sich im Zweifelsfall bei Bestellung den Ausweis zeigen lassen und darf branntweinhaltige (...) nicht abgeben. In der Praxis ist es natürlich fürs Personal sakrisch schwer, bei jedem sofort zu erkennen, ob man sich den Ausweis zeigen lässt oder nicht - drum ist dies sicherlich nicht so einfach "korrekt zu handhaben". Aber laut Gesetz ist zumindest der Betreiber der Disco Verantwortlicher im Sinne den JuschG und somit haftbar - an ihn ergeht dann auch der entspr. Bußgeldbescheid. Ob er sich (anteilig) etwas von der Strafe von den Mitarbeitern (Bedienungen, die zu Unrecht harte Sache ausgeschenkt haben) zurück holt, bleibt ihm überlassen. Außer natürlich, die Anzeige bzw. Kontrolle ergibt einen konkreten Mitarbeiter, der die Sachen ausgeschenkt hat - dass ist dieser "dran".

danke für den Stern! :-)

ja , deswegen gibt es die muttizettel ja..

die aufsichtsperson soll eigentlich auch dafür sorgen das die minderjährigen keinen alkohol bekommen

der diskothekenbetreiber verletzt damit seine aufsichts & fürsorgepflicht! wenn die polizei vorbeischaut kann der betreiber in schweren fällen auch seine alkohol ausschank lizenz verlieren ( ich weiß nicht ob das mit der lizenz genau stimmt!!)

Fast richtig :)

Der Disco-Betreiber hat aber keine "Fürsorge-/Aufsichtspflicht" - die hat nur der Erziehungsberechtigte bzw. die Begleitperson laut "Mutti-Zettel".

Als Gastwirt hat er aber im rechtlichen Sinne eine sogenannte "Garantenstellung" (was so etwas ähnliches ist wie die von dir genannte Fürsorgepflicht). Und in Wiederholungsfällen kann der Disco-Betreiber nicht nur die "Alkoholausschanklizenz" sondern gleich die "gesamte Konzession" verlieren - er kann den Laden also zusperren.

Meines Wissens nach kann nicht nur der Diskothekenbetreiber ernsthafte Schwierigkeiten bekommen, sondern auch der Barkeeper, Kellner, Bedienung oder wer auch immer.

Wenn das zur Anzeige gebracht wird und es kommt zu einer Verurteilung hat derjenige, der den Alkohol ausgeschenkt hat, meistens eine Geldstrafe bekommen.

Wenn der Diskothekenbetreiber davon wusste und nichts unternommen hat oder es sogar noch gefördert hat, kann das sogar soweit gehen, dass er seine Erlaubnis verliert.

es waere ja auch idiotisch, wenn sich jede Kassiererin von Alkoholkaeufern den Ausweis zeigen lassen muss, um die Volljaehrigkeit zu ueberpruefen, aber in der Disko koennen die Jugendlichen sich dann zuschuetten. Wenn der Besitzer unter 18 Jaehrige reinlaesst, dann muss beim Ausschank auch ueberprueft werden, ob der Trinkende (zumindest der Bestellende des Getraenks) dieses auch erwerben darf nach dem Jugendschutzgesetz. Tut er das nicht und Jugendliche gelangen so an harte Sachen, dann kann er dafuer belangt werden.

Anders waere das, wenn Volljaehrige das Getraenk besorgen und dann an Jugendliche weitergeben. Das kann der Betreiber nicht wirklich kontrollieren. Aber auch da ist schon ein Wirt belangt worden, der mitgekriegt hat, wie sie einen Minderjaehrigen mit Alkohol vollgepumpt haben und der kann ins Koma viel. Denn da haette er eingreifen muessen.

Eigentlich schade, dass andere darauf aufpassen sollen, ob jemand glaubt, er müsse sich mit Alkohol besäuseln. Schuld ist also nicht der Säufer, sondern ausgerechnet derjenige , der davon lebt, dass er diverse Getränke anbietet. Doch es ist wohl so; die Eigenverantwortung verkümmert zunehmend; verkehrte Welt...