Kann ein WG-Zimmer wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn der Freund oder die Freundin dafür einziehen möchte?
Kann mein WG-Zimmer gekündigt werden wegen Eigenbedarf, und das weil der Freund wieder einziehen möchte und ich dafür gekündigt werde?
4 Antworten
Eigenbedarf bedeutet das der Vermieter die Mietsache für sich selbst, einen Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushaltes benötigt.
Der Freund, außer er ist Haushaltshilfe oder Pflegekraft des Vermieters, ist nichts von alledem.
Der Personenstand (Freundin/Freund) erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Eigenbedarfskündigung.
Nein, da der Freund nicht zum berechtigten Personenkreis bezüglich einer Eigenbedarfskündigung gehört.
Wenn die mietpartei keinen Vertrag unterschrieben hat, hast du das Recht dazu. Wenn nicht, muss man das mit der Partei selber verhandeln
Frage auch nur annähernd verstanden? Nein!
Bist du Vermieter oder der Mieter der das Zimmer einem Freund übergeben will