Kann ein WG-Zimmer wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn der Freund oder die Freundin dafür einziehen möchte?

4 Antworten

Eigenbedarf bedeutet das der Vermieter die Mietsache für sich selbst, einen Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushaltes benötigt.

Der Freund, außer er ist Haushaltshilfe oder Pflegekraft des Vermieters, ist nichts von alledem.

Der Personenstand (Freundin/Freund) erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Eigenbedarfskündigung.

Nein, da der Freund nicht zum berechtigten Personenkreis bezüglich einer Eigenbedarfskündigung gehört.

Wenn die mietpartei keinen Vertrag unterschrieben hat, hast du das Recht dazu. Wenn nicht, muss man das mit der Partei selber verhandeln

anitari  02.11.2015, 10:23

Frage auch nur annähernd verstanden? Nein!

Floddi  02.11.2015, 10:31

Bist du Vermieter oder der Mieter der das Zimmer einem Freund übergeben will