Kann ein Verein 2 Kassen haben?

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Im Grunde benötigt man für eine solche Aktion keine Änderung der Satzung, wenn der Vorstand und die Mehrheit der Mitglieder sich darüber einig sind (und die bisherige Satzung dies nicht untersagt):

1.) Die Mitglieder-Versammlung (MV) kann mit einfacher Mehrheit die Verwendung der Gelder des Vereins festlegen, soweit dies nicht der Satzung widerspricht oder dem Gesetz (oder dem Wunsch nach Gemeinnützigkeit).

Beispiel - Antrag bei der (ordentlichen oder außer-ordentlichen) Mitglieder-Versammlung: "10.000,- Euro (oder: 20 % der Jahreseinnahmen) stehen dem Chor A im Jahr frei zur Verfügung, dito dem Chor B."

Dann kann man noch genauer bestimmen, wie die Gelder und durch wen genauer verteilt werden sollen - z. B. durch den Chorleiter und überwiegend für Fahrkosten.

2.) Der Vorstand kann das auch erledigen, was in 1.) die MV beschlossen hat, wenn die dies nicht untersagt hat - nur muss der Vorstand halt hinterher fragen, ob die MV dies gut fand und ihn, den Vorstand, entlastet oder nicht (und evtl. wiederwählt oder nicht).

3.) Noch einfacher: Der Kassenwart (KW) ist ja dem Vorstand gegenüber und der MV gegenüber verantwortlich, was mit dem Geld des Vereins geschieht bis zur nächsten MV.

Der KW kann also einfach sagen: "Chor A kriegt 10.000,- zur freien Verfügung dieses Jahr, Chor B 12.000,-, weil die ja mehr sind und weiter reisen müssen!" Oder beide gleich viel.

Denn dafür ist der KW ja KW! Er muss entscheiden, wofür der Verein sein Geld ausgibt. Außer der Vorstand ist anderer Meinung. Dann kann der Vorstand mehrheitlich anders entscheiden.

Ansonsten gibt der KW das Geld des Vereins aus - dafür ist er ja da -, und wenn die MV der Meinung ist, das Geld ward falsch ausgegeben, dann kriegt der KW halt keine Entlastung und wird evtl. nicht wiedergewählt. So ist das Leben ...

4.) Eine Satzungsänderung (SÄ) ist umständlich und behördenmäßig aufwändig. Eine SÄ wäre also nur nötig, wenn die bisherige S verbietet, dass ein Chor Geld selbständig verwenden darf - also für jede Busfahrkahrte den KW oder den Vorstand um Geld und Erlaubnis bitten muss.

Gruß aus Berlin, Gerd

was spricht gegen eine Aufteilung in getrennte 2 Vereine? Daswäre die sauberste Lösung