Kann ein Steuerberater eine Rechnung stellen ohne, dass es eine Absprache gab?

2 Antworten

Du musst grundsätzlich die von Dir beauftragten Leistungen auch dann bezahlen, wenn über eine Vergütung nicht gesprochen worden ist, die Leistung aber regelmäßig nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (§ 612 BGB) Die genaue Höhe der steuerberaterlichen Leistungen bemisst sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).

Leistungen, die der Steuerberater erbracht hat, ohne dass Du sie beauftragt hast, brauchst Du selbstverständlich nicht zu bezahlen.

Ich habe aber keine Leistung explizit beauftragt. Ich habe das kostenlose Erstgespräch wahrgenommen und den Steuerberater danach noch einmal angerufen. Er wollte mir das Gespräch nochmals als Mail schicken, ich habe nicht danach gefragt, aber auch nicht nein gesagt. Ist das eine beauftragte Leistung?

@Ronald1337

Das der erste Termin kostenfrei war, bestreitet der Steuerberater übrigens nicht.

Also müsste der konkludent geschlossene Vertrag am Telefon zustande gekommen sein. Müsste dann nicht auch das Fernabsatzgesetz greifen und ich über Kosten informiert werden?

@Ronald1337

Vergiss nicht, dass es sich beim Fernabsatzrecht um Ausnahmeregelungen handelt - auch wenn sich inzwischen gar schon überschießende Ansichten breitmachen.

Mir fallen mehrere Gründe ein, warum hier kein solcher Ausnahmefall vorliegt. Nur mal einer: Du bist nicht als Verbraucher aufgetreten, sondern als Firmengründer. Als solcher solltest du dich übrigens daran gewöhnen, entweder Geld für Rechtsberatung auszugeben, oder dich selbst mit dem Thema Recht zu beschäftigen (was dir denn auch hier deine Frage beantworten könnte). Und "Beschäftigen" meint selbstverständlich nicht das Nachfragen auf gf.net ;) sondern Bücher.

Die Erstberatung war der persönliche erste Termin.

Der Telefonanruf an den Steuerberater war nicht mehr kostenlose Erstberatung.

Wieso gehst du davon aus, dass eine Erstberatung aus mehreren Terminen besteht?