Kann ein Rechtsanwalt auf die Selbstbeteiligung des Mandanten verzichten oder muss er sie einfordern?

9 Antworten

Das kann ich mir nicht vorstellen, daß es das machen würde?

Da die Versicherung es nicht übernimmt, wäre das ja für ihn ein Verlust?

Der Rechtsanwalt kann an sich nicht drauf verzichten. Du kriegst die Rechnung nicht vom Rechtsanwalt sondern von deiner Versicherung. 

Beispiel: deine Sb 150 , kosten des Rechtsanwalt 150 du kriegst ne Rechnung von deiner Versicherung musst alles bezahlen

Kosten Rechtsanwalt 300 du zahlst 150sb an Versicherung deine Versicherung zahlt die andere Hälfte.

Möglichkeit 3 um die sb zu umgehen was ausdrücklich Betrug ist und wovon ich dir abrate. Wirkliche Kosten 300€ du verstehst dich mit deinem Anwalt er schreibt eine Rechnung über 500€ du musst die sb von 150 bezahlen und klärst mit deinem Anwalt das du von ihm 150€ zurück bekommst da er ja zu viel berechnet hat. Aber das ist Versicherungsbetrug.

Alles kompletter Unsinn, man bekommt keine Rechnung von der Versicherung.

Die Versicherung rechnet mit dem RA ab, dieser stellt dann eine mgl. SB dem Mandanten in Rechnung.

Dem Kommentator stimme ich ebenfalls zu.

Außerdem möchte ich auf ehrlichem Wege fragen was möglich wäre und erlaubt ist.

Das hat eigentlich nicht viel mit dem Anwalt zu tun würde ich behaupten...

Die Zahlung erfolgt ja über die Versicherung und dementsprechend legt diese auch die Konditionen fest.

Nein, darf er nicht. Andernfalls würde er auf 150€ verzichten. Da wäre die Rechnung also 150€ billiger für deine Rechtsschutzversicherung.

Er muss sie nicht einfordern, denn die Möglichkeit besteht ja, dass die Gegenseite seine Kosten zahlen muss.