Kann ein Polizist den Beamtenstatus verlieren?

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Zunächst wäre wichtig zu wissen, was bedeutet, dass es heraus gekommen ist, dass er diese Straftat begangen hat. Wurde er angezeigt und wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wurde das Verfahren eingestellt (evtl. gegen Auflagen) oder wurde er evtl. bereits verurteilt (hier wäre dann wichtig zu wissen, wie das Strafmaß aussieht).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, welchen beamtenrechtlichen Status er hat. Ist er noch in der Ausbildung (im Beamtenverhältnis auf Widerruf), ist die Ausbildung abgeschlossen, die beamtenrechtliche Probezeit jedoch noch nicht (Beamtenverhältnis auf Probe) oder ist er bereits im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (im Alter von 22 eher unwahrscheinlich).

War er zum Zeitpunkt der Straftat bereits bei der Polizei?

Wenn gegen einen Polizeibeamten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, wird i.d.R. auch ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Vom Ergebnis dieses Disziplinarverfahrens hängt es ab, ob es dienstliche Konsequenzen (und welche) für den Beamten gibt. Im schlimmsten Fall, ist die Entlassung die Folge. Das ist auch möglich, wenn der Beamte bereits im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist. Die Gefahr einer Entlassung ist im Beamtenverhältnis auf Probe größer und im Beamtenverhältnis auf Widerruf am größten.

Durch Ermittlungen ist heraus gekommen das er mit mehreren Leuten einen krankenhausreif geschlagen hat... Zu diesen Zeitpunkt war er noch kein Polizist... Meines Erachtens schließt er die Ausbildung Ende dieses Jahres ab...

@dataan
"Durch Ermittlungen ist heraus gekommen das er mit mehreren Leuten einen krankenhausreif geschlagen hat"

das sagt leider nicht aus, wie weit das Ermittlungsverfahren jetzt ist. Entscheidend ist, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und wie das Urteil ausfällt.

"Meines Erachtens schließt er die Ausbildung Ende dieses Jahres ab..."

Das würde bedeuten, er ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf (wie bereits beschrieben, das "schwächste" Beamtenverhältnis). Sofern vom Gericht seine Schuld festgestellt wird, ist die Gefahr hoch, dass er bei der Polizei rausfliegt. Sein Verhalten während des Disziplinarverfahrens ist ebenfalls nicht unerheblich. Zunächst ist er verpflichtet, das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren ggü. seinem Vorgesetzten anzugeben. Wenn er das versäumt/verschweigt, macht es die Sache noch schlimmer.

Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) von mind. 12 Monaten ja.

Momentan ist er noch nicht Beamter auf Lebenszeit, evt. gibts da auch Schwierigkeiten, wenn eine Verurteilung geringer ausfällt.

Wenn er deswegen verurteilt wird, ist er als Beamter auf Widerruf (in der Ausbildung) oder als Beamter auf Probe (kurz nach der Ausbildung) sofort raus. Als Beamter auf Lebenszeit nur, wenn die Strafe länger als ein Jahr ist, dafür gibt es auf jeden Fall noch ein Diszi das auch nicht lustig wird.

Mit 22 ist noch kein Polizist auf Lebenszeit verbeamtet.

Ok also ist er sozusagen auf Probe.. angenommen er wäre auf Lebenszeit verbeamtet würde ihn das dann auch aberkannt werden??

.. wenn man die Ausbildung mit 16 Jahren im mittleren Dienst beginnt, könnte es sogar ganz knapp klappen, dass man mit 22 bereits im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist.

Ja damit muss er rechnen.