Kann ein Paket-Zusteller dafür haftbar gemacht werden, wenn er unwissentlich Gefahrgut transportiert?

5 Antworten

Nein, so etwas ist weder strafrechtlich noch zivilrechtlich drin.

Selbst Fahrlässigkeitsdelikte setzen zumindest voraus, dass der Begeher mit dem Erfolgseintritt rechnen musste.

So etwas ist hier nicht im Entferntesten nachweisbar.

Nein, ein Paketzusteller ist nicht für den Inhalt der Pakete verantwortlich. Pakete, die Gefahrgut beinhalten, müssen entsprechend markiert sein.

Da dies in Deinem Fall nicht so ist, kann der Zusteller ja nicht wissen, dass er gefährliche Stoffe in seinem Auto hat.

Nein, der Absender ist verpflichtet das anzugeben, sonst kann er haftbar gemacht werden. Der Bote hat damit gar nichts zu tun.

Woher soll er wissen was er transportiert?

Also nein

Ne der war ja nur der bote