Kann ein P-Konto gepfändet werden?
Hallo zusammen!
Erstmal wünsche ich euch allen frohe und geruhsame Feiertage. Meine haben leider nicht so schön angefangen.Ich habe schon einige von euren Beiträgen gelesen aber noch leider keine passende Antwort gefunden. Folgendes ist passiert:
Am Freitag den 23.12 wollte ich auf der Arbeit einen kleinen Personalkauf mit Karte bezahlen und wunderte mich schon das es nicht funktionierte. Habe mir aber im ersten Moment nichts dabei gedacht und vermutete das es an meiner alten und leicht beschädigten EC-Karte lag oder einfach mein Konto nicht mehr ausreichend gedeckt war. Nach Feierabend schaute ich online nach meinem Kontostand und fand noch 30 Euro plus vor. Also nahm ich mir vor am 24.12 kurz vor der Arbeit nochmal zur Bank zu gehen und am Automaten das restliche Geld abzuheben um noch ein paar Einkäufe zu erledigen,damit mein Lebensgefährte und ich gut über die Feiertage kommen bevor es wieder Gehalt gibt. Nach mehrmaligen Fehlversuchen habe ich von der Arbeit aus die Kundenhotline meiner Bank angerufen um darauf hin zuerfahren, dass mein Konto gepfändet wurde! Ich bin aus allen Wolken gefallen weil ich erstens ein Pfändungsfreies Konto habe, ich zweitens keinerlei Benachrichtigung erhalten habe und drittens ich mir relativ sicher bin das ich mit meinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze liege. Das Ganze beunruhigt mich sehr und ich frage mich nun wie das sein kann und was ich machen soll/kann. Vorallem frage ich mich:
- Wie hoch ist der Pfändungsfreie Satz?
- Gibt es "Lücken" beim P-Konto?
- Muss ich vor einer Pfändung benachrichtigt werden?
- Wie gehe ich vor wenn die Pfändung rechtens ist?
Ich möchte euch bitten mir Antworten zugeben, die auf Wissen beruhen, denn Vermutungen haben ich selber so einige :) Vielen Dank schonmal Vorweg und liebe Grüße
Vivi
5 Antworten
Für Alleinstehende ist der vor Pfändung geschütze Betrag knapp über 1 028 €. Ein P-Konto kann nicht gepfändet werden, aber alles was über v.g. Betrag auf dem Konto ist kann gepfändet werden. Lücken sind mir in dem Zusammenhang nicht bekannt. Von einer Pfändung wirst man per Gerichtsbeschluss informiert. Nur indem Du die Schulden bezahlst und Dich in dem Fall mit Gläubigern einigst. Nur kein Gläubiger wird auf Pfändungsmassnahmen verzichte, solange der sein Geld nicht hat oder auf andere Art Sicherheit hat zu seinem Geld zu kommen.
Ok, dann ist ggf. die Kontenpfändung bereits im Vollstreckungsbescheid niedergeschrieben und ´Dir ist dieser noch nicht zugegangen oder Du hast denselben nicht mehr in Erinnerung.
Trotzdem ist das ein P-Konto....oder? Pfändungsfrei heißt Pfändungsfrei....zumindest laut dem Link den ich erhalten habe und durchgelesen habe.
Wenn aber Pfändung vor liegt, muss die Bank alles über die ca. 1 028 € an den oder die Gläubiger abführen. Alles andere ist falsch.
Ja und genau da lieg ich nunmal drunter :) Da ich(leider) zum Teil auch noch Sozialleistungen beziehe und mein Gehalt angerechnet wird.... Das alles ist sehr merkwürdig.....
Nur der tatsächliche Eingang ist geschützt - kein Überhang aus dem letzten Monat. Wenn du weniger als 1028 € bekommst, gilt dieser Betrag als geschützt.
OK, der Vollstängigkeit halber, sollten Dir ab Jan. zusätzlich Sozialleistungen zufliessen und Du somit über die ca. 1028 € Einkommen haben musst Du dafür gesondert Schutz beantragen. Der gesetzliche Schutz für Sozialleistung entfällt ab 01.01.12. Da gilt auch die 7 Tagefrist nicht mehr.
Danke
Für eine Einzelperson liegt der pfändungsfreie Betrag bei 1028 €. Was nach dem Monatsletzten noch auf dem Konto ist, unterliegt der Pfändung. Warum bei dir mitten im Monat das Konto dicht gemacht wurde, kannst du nur bei deiner Bank erfahren. Eine hotline, die wahrscheinlich ihr Call-Center irgendwo in Litauen oder Indien hat, wird dir da kaum weiter helfen können. Da musst du dich schon selbst hin bemühen.
bis zum 1.1.12 mußt du dein konto in ein p konto umwandeln und alles was über 1028,00 euro -einzelperson- ist wird gnadenlos gefändet.auch sozialleistungen und die 7 tage klausel gibt es dann auch nicht mehr.der sogenannte überhang wird auch dann nicht gepfändet solange er unter der grenze ist.
Nur Sozialleistungen unter dem Freibetrag sind nicht pfändbar.
Arbeitseinkommen durchaus :-O
Ebenso wie Unterhaltsschulden, Steuerschulden und manch andere Forderungen - aber Vermutungen wolltest du ja nicht oder kennst sie selbst besser.
G imager761.
Ab 01.01.12, soweit mir bekannt ist ja. Sofern Diese nicht auf ein P-Konto gehen. Deshalb wurde in dem Zusammenhang in den letzten Wochen soviel Aktion um das P-Konto betrieben. Letzte Frist noch für Januar wirksam, ist der 27.12.11 um ein P-Konto zu bekommen.
Da die für mich noch einzige Unbekannte ist, ob ein bereits mit Pfändung belastetes Konto in ein P-Konto umgewandelt werden kann.
**KURZER NACHTRAG!!!!!!!****
Kann ich nach klärung dieser ganzen Sache auf sowas wie Schadensersatz klagen oder so? In irgendeiner Art und Weise eine Anzeige stellen? Alleine schon weil ja Feiertage sind. Und hätte ich nicht die besten Freunde/Familienangehörigen aller Zeiten, hätte ich ohne Geld dagestanden und ohne Essen im Kühlschrank....
ne ... vergiss es, auch wenn du im Recht sein solltest, eine Klage würde dir nichts bringen außer Kosten ...
Vielen Dank für die Antwort. Da ich DEUTLICH unter diesem Satz liege und auch keinerlei Benachrichtigung erhalten habe, verstehe ich die Auskunft das eine Pfändung auf meinem Konto liegt noch viel weniger. Lieben Dank nochmal und schöne Feiertage noch.