Kann ein P-Konto auch gekündigt werden?
wenn ein Gläubiger eine Pfändung auf ein P-Konto erlässt, kann dieses Konto auch von der Bank wegen nichtausgleichung des Betrages gekündigt werden? Oder ist das Konto durch das P-Konto geschützt?
3 Antworten
Das würde ich direkt bei der Bank nachfragen. Und wenn die keine (befriedigende) Auskunft geben kann, würde ich sofort die Bank wechseln. Auf inkompetente "Berater" kann man nämlich auch dankend verzichten!
Jedes Konto kann fristgemäß gekündigt werden. Sowohl durch Dich als auch durch die Bank.
Recht kulant ist in dieser Beziehung die Schwäbische Bank mit ihrer MasterCard mit Kontofunktion (Global Mastercard Premium). Das Video erklärt Dir das.
erfahrungsgemäß kündigen die banken gerade dann , wenn man sein konto in ein p-konto umwandeln lässt.
was nützt einem die möglichkeit eines p-kontos, wenn die banken einen rausschmeißen? NICHTS!
warum macht man p-konten nach gesetz nicht unkündbar?
entweder der gesetzgeber hat da nicht richtig nachgedacht oder diese regeleung ist extra so beabsichtigt worden.