Kann ein NICHT gemeinnütziger Verein steuerfreie Einnahmen haben oder Spenden annehmen?

3 Antworten

Wird ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt, gilt für ihn die Besteuerungsgrenze von 35.000 € > s. Leitfaden - Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht - wirtschaftlichter Geschäftsbetrieb < nicht, d.h. der nicht gemeinnützige Verein muss Körperschaftsteuer zahlen, wenn sein Gewinn über 5.000 € liegt. Zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Einnahmen des nicht gemeinnützigen Vereins, mit Ausnahme der echten Mitgliedsbeiträge und Spenden, der Körperschaftsteuer unterliegen. Beim nicht gemeinnützigen Verein werden die Einnahmen bzw. Ausgaben nicht den 4 verschiedenen Bereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zugeordnet, sondern den verschiedenen Einkunftsarten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), wie sie im Einkommensteuerrecht vorkommen. Gibt z. B. ein nicht gemeinnütziger Musikverein ein Konzert, unterliegen die Eintrittsgelder der Körperschaftsteuer, wenn der Gewinn über 5.000 € liegt. Wäre der Musikverein hingegen gemeinnützig, müsste er diese Konzerteinnahmen nicht der Körperschaftsteuer unterwerfen, da Konzerteinnahmen beim gemeinnützig anerkannten Musikverein in den Bereich des Zweckbetriebs fallen, und der Zweckbetrieb von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist.

Das halt ich dann mal für ein Gerücht.

Wenn ein gemeinnütziger Verein aus dem wirtschaftlichen Betrieb die von Dir genannten Umsätze/Gewinne erzielt, muss er dafür Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer abführen; kann dann aber durchaus weiterhin als gemeinnützig anerkannt werden.

@vereinsmayer

Beim wirtschaftlichen Betrieb gilt die Regelung wie für `Kleinunternehmer´ bis zu der Grenze von 17.500 € im Jahr muss keine Usatzsteuer ausgewiesen werden. LG.

Spenden kannst Du annehmen, aber Sie sind für den Verein nicht szeuerbefreit, sondern Schenkungen, es kann keine steuerbefreiende Quirrung für das Finanzamt ausgestellt werden.

Steuerfreie Einnahmen siehe den bereits vorhandenen Eintrags ...!!

Man darf Spenden annehmen und auch Spendenbescheinigungen ausstellen. Es ist Sache des Finanzamtes, eine von so einem Spender vorgelegte Bescheinigung anzuerkennen oder nicht. Man darf sich nur nicht als gemeinnützig bezeichnen, wenn man das nicht ist. das wäre irreführend. Einnahmen muss man versteuern, egal ob Spende oder Erlös aus einer Veranstaltung. Ob Mitgliedsbeiträge versteuert werden müssen, kann ich nicht definitiv beantworten. Auch weiß ich nicht, ob es da Freibeträge gibt.