kann ein "nicht eingetragener Verein" beiträge verlangen?

3 Antworten

Natürlich ist das möglich - es ist aber darauf zu achten, daß ein Verein, wenn er nicht gemeinnützig ist, grundsätzlich einen Gewinn über 5.000 € versteuern muß - ausgenommen von der Besteuerung sind echte Mitgliedsbeiträge und Spenden (dafür darf allerdings keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werde, weil diese Spenden beim Spender nicht steuerlich abzugsfähig sind).

Ja kann, muss auch eine Kasse führen und dem Finanzamt melden.