Kann ein Käufer bei Privatverkauf einfach zurücktreten?
Habe gestern einen Manga verkauft, nun schreibt der Käufer heute :
Hiermit trete ich vom Kauf zurück.
Ohne weitere Gründe. Geht das so einfach und muss ich dem zustimmen ?
Gibt es irgendein Urteil aus der jetzigen Zeit wo drinsteht, ob das so einfach geht ?
5 Antworten
Nicht abbrechen, da hätte er nicht kaufen oder bieten dürfen. Ebay ist doch kein Spielzeugladen. Du eröffnest einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er ein Jahr lang fast nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann. Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen. Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Danke für die Links :). Hab ihm jetzt geschrieben, dass ein Kaufvertrag besteht und ich ggbf einen Nichtzahlerfall eröffnen werde. Prombt wurde bezahlt aber mit dem Vermerk, dass es ja schade sei, dass man wegen 5 € nicht Kulant sei. Wäre ich ja gerne, aber wenn man innerhalb von 2 Wochen 5 von diesen Leute hat, hat man irgenwann auch keinen Nerv mehr.
Er kann nicht einseitig vom Kauf zurücktreten.
Du musst dem nicht zustimmen. Ebay ist kein Kinderspielplatz und das sollte der Käufer auch lernen.
Schreib ihm, dass du nicht einverstanden bist, und sollte er zicken, melde bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel.
Zur Not musst du deine Ansprüche aber leider zivilrechtlich durchsetzen....ob sich das lohnt?
Okay, danke :) Habe ihm das grade geschrieben, mal sehen was kommt.
Hallo,
Das kommt ganz darauf an, ob du in deiner Anzeige deutlich reingeschrieben hast, dass es sich bei dir um eine Privatperson handelt und der Rücktritt des Kaufes damit ausgeschlossen ist. Wenn dies nicht in der Anzeige stand, dann musst du den Rücktritt akzeptieren. Das lief neulich erst bei Galileo.
Ja, das mag ja sein, aber trotzdem musst du in deiner Anzeige darauf hinweisen, dass dann der Rücktritt ausgeschlossen ist.
Ein Kaufvertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Es sei denn in der Anzeigen stand drin: Rücktritt möglich.
Warum sollte man etwas freiwilliges ausschließen?
Auf ebay & ebay Kleinanzeigen wird schon allein durch die beiden Konten- /Anzeigenarten zwischen Gewerbe und Privat unterschieden. Ein weitere Hinweis ist nicht nötig.
Es gibt meines Wissens bei dieser Art privater Veräußerung kein Rücktrittsrecht.
Andererseits ist es ein ziemlicher Umstand, dein Recht durchzusetzen.
Okay, soll ich einfach schreiben, dass wir einen rechtmäßigen Kaufvertrag haben und er den Artikel bezahlen muss ?
Das kannst du auf jeden Fall schreiben und dazusetzen, dass du einen Mahnbescheid erwirken wirst, sollte er dem nicht nachkommen.
Hallo,
hier findest du alle Infos zu Kauf abbrechen:
https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen
Du musst es nicht tun, du kannst auch ablehnen.
Ich verkaufe als Privatperson