Kann ein Hauseigentümer Hartz4 erhalten?

8 Antworten

Grundsaetzlich kriegt man Hartz IV auch als Hauseigentuemer, da kommt es eben drauf an, wie gross und luxerios das Anwesen ist. Ist es nur ein kleines Haus, gerade mal genug Raum, um darin zu leben, ggf. mit Angehoerigen, dann bekommt man Hartz IV, aber eben keine Miete bezahlt, bzw. angemessene Ratenzahlungen fuer das Haus als Miete.

Ist das Haus aber etwas mehr wert und sehr gross, dann muesste man das Haus erst verkaufen und davon erstmal leben, bis man Unterstuetzung kriegt. Das kommt halt immer auf die Pruefung des Einzelfalles an. Angemessenes Wohneigentum stellt keinen Grund zur Ablehnung des Anspruches dar.

Als Raten zahlung aber nur den Zinsanteil. Die Tilgung kann der Darlehensnehmer ja für eine Zeit aussetzen lassen.

Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn der Hausbesitzer im Haus billiger lebt, als wenn er zur Miete wohnen würde, kann ihm das Haus gelassen werden und er bekommt trotzdem ALG II. Das gilt aber nicht generell. Wenn jemand in einem Haus wohnt, das für seine Bedürfnisse viel zu groß wäre, dann wird er gezwungen sein, es zu verkaufen und den Erlös zu verleben, bevor er ALG II beantragen kann.

Haus ist grundsätzlich immer Vermögen.

Ob jemand trotz vorhandenen Vermögens H4 erhalten kann - ob also Vermögen verwertet werden muss oder unberücksichtigt bleibt-, ist ein etwas komplizierterer Entscheindungsprozess - vom "Wieviel" ganz zu schweigen - im dem einige Fragen zu klären sind.

Ist das Haus selbstbewohnt?

1. Ja

Ist das Haus angemessen?

1.1. Ja: Verwertung darf nicht gefordert werden.

1.2. Nein: besonderer Schutz besteht nicht.

1.2.1. Übersteigt der (netto)Wert den Vermögensfreibetrag?

1.2.1.1. Nein: Verwertung darf nicht gefordert werden
1.2.1.2. Ja: weiter mit 1.2.2.

1.2.2. Ist die Verwertung möglich?

1.2.2.1. Nein: Verwertung darf nicht gefordert werden.
1.2.2.2. Ja: weiter mit 1.2.3.

1.2.3. Ist die Verwertung zumutbar?

1.2.3.1. Nein: Verwertung darf nichtz gefordert werden. 1.2.3.2.Ja: Verwertung muss gefordert werden.

2. Nein: besonderer gesetzlicher Schutz besteht nicht.

2.1. Übersteigt der (netto)Wert des Hauses den Vermögensfreibetrag?

2.1.1. Nein: Verwertung darf nicht gefordert werden
2.1.2. Ja: weiter mit 2.2.

2.2. Ist die Verwertung möglich?

2.2.1. Nein: Verwertung darf nicht gefordert werden.
2.2.2. Ja: weiter mit 2.3.

2.3. Ist die Verwertung zumutbar?

2.3.1. Nein: Verwertung darf nicht gefordert werden. 2.3.2.Ja: Verwertung muss gefordert werden.

Fazit: ein selbstbewohntes angemessenes Haus muss nicht verwertet werden und steht damit einem Leistungsbezug nicht entgegen. Ein nicht selbstbewohntes Haus muss nicht verwertet werden, wenn der Wert des Vermögens nicht den Vermögensfreibetrag übersteigt ODER die Verwertung nicht möglich ist ODER die Verwertung unzumutbar ist. Auch in dem Fall kann es Alg2 geben. Trifft keiner der Punkte zu, muss verwertet werden (Vermietung, Beleihung, Verkauf ….)

Bei Hartz 4 gilt: privilegiertes Vermögen ist innerhalb nachfolgender Richtwerte meist sicher. Das heißt, es wird nicht als Einkommen angerechnet. Und was soll dann 'meist sicher' bedeuten? Das Gesetz fordert, dass das Vermögen 'angemessen' ist. Stichwort: "Florida Rolf". Sie erinnern sich? :)

Ein angemessenes Haus dürfen Sie behalten. Ein angemessenes Auto dürfen Sie weiter fahren. Und was heißt angemessen? ... Das ist eine gute Frage! Dafür gibt es Richtwerte. Es kann aber sein, Sie können Vermögen behalten, auch wenn es die folgenden Grenzwerte übersteigt.

•Das geliebte Auto bis zu einem Wert von 7500 Euro - dürfen Sie in der Regel behalten (Az.: B 14/7b AS 66/06 R) •Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich. Dann wird im Einzelfall geprüft: muss doch verkauft werden? Müssen Teile des Hauses oder Grundstücks verkauft/ vermietet werden? ... •das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m² (auf dem Land) haben. •Den geerbten Biedermeiersekretär (und andere Wertgegenstände) dürfen Sie behalten. Aber Ihren Picasso ... stellen Sie lieber hinter den Schrank, wenn das Sozialamt zu Besuch kommt. •Riesterrente - ist ok, wird ja gefördert. Die dürfen Sie behalten. Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Bausparverträge, Immobilien. Auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre sind verwertbares Vermögen.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Im Prinzip kann jeder Grundsicherung beantragen Wenn die Bedürftigkeitsprüfung ergibt, dass er zum Lebensunterhalt zu wenig hat, ist er anspruchsberechtigt.

Eine selbstgenutztes Einfamilienhaus gilt dabei nicht als "Vermögen". Die gesamten Kosten außer Tilgungsraten werden im Gegnteil als Bedarf mit angerechnet.

Wenn er tatsächlich nichts bekam, heißt das, dass er anderweitiges Einkommen zur Verfügung hat. oder er hat sich an die Auflagen des JobCenters nicht gehalten.

ok, aber die anderen leute die mir geantwortet haben schreiben was anderes. wer hat nun recht? für mich schwer zu entscheiden