Kann ein Hauseigentümer Hartz4 erhalten?
ich habe mal mit jemandem gesprochen, der ein haus besitzt aber arbeitslos war und der sagte mir er bekam "null".
ich konnte das irgendwie nicht glauben, von irgendwas muss man ja leben.
wisst ihr ob der in dem fall so ist oder ob derjenige nur wind gemacht und mich angelogen hat?
5 Antworten
Es gibt Bestimmungen, wieviel Wohnraum ein Hartz-IV-Empfänger beanspruchen kann. Wenn das Eigenheim größer ist, muss er es zu Geld machen, eine entsprechendes kleineres Objekt kaufen und den Rest verbrauchen. Dann kann er Eigenheimbesitzer bleiben und Unterstützung bekommen.
Grundsaetzlich kriegt man Hartz IV auch als Hauseigentuemer, da kommt es eben drauf an, wie gross und luxerios das Anwesen ist. Ist es nur ein kleines Haus, gerade mal genug Raum, um darin zu leben, ggf. mit Angehoerigen, dann bekommt man Hartz IV, aber eben keine Miete bezahlt, bzw. angemessene Ratenzahlungen fuer das Haus als Miete.
Ist das Haus aber etwas mehr wert und sehr gross, dann muesste man das Haus erst verkaufen und davon erstmal leben, bis man Unterstuetzung kriegt. Das kommt halt immer auf die Pruefung des Einzelfalles an. Angemessenes Wohneigentum stellt keinen Grund zur Ablehnung des Anspruches dar.
Als Raten zahlung aber nur den Zinsanteil. Die Tilgung kann der Darlehensnehmer ja für eine Zeit aussetzen lassen.
Die Alternative würde bedeuten, dass Deine Nachbarin als Kassiererin bei Aldi von Ihren Steuern Deinen Lebensunterhalt mitbestreitet, obwohl sie in einer kleinen Mietwohnung wohnt und Du in einem eigenen Haus.
Im Prinzip kann jeder Grundsicherung beantragen Wenn die Bedürftigkeitsprüfung ergibt, dass er zum Lebensunterhalt zu wenig hat, ist er anspruchsberechtigt.
Eine selbstgenutztes Einfamilienhaus gilt dabei nicht als "Vermögen". Die gesamten Kosten außer Tilgungsraten werden im Gegnteil als Bedarf mit angerechnet.
Wenn er tatsächlich nichts bekam, heißt das, dass er anderweitiges Einkommen zur Verfügung hat. oder er hat sich an die Auflagen des JobCenters nicht gehalten.
ok, aber die anderen leute die mir geantwortet haben schreiben was anderes. wer hat nun recht? für mich schwer zu entscheiden
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn der Hausbesitzer im Haus billiger lebt, als wenn er zur Miete wohnen würde, kann ihm das Haus gelassen werden und er bekommt trotzdem ALG II. Das gilt aber nicht generell. Wenn jemand in einem Haus wohnt, das für seine Bedürfnisse viel zu groß wäre, dann wird er gezwungen sein, es zu verkaufen und den Erlös zu verleben, bevor er ALG II beantragen kann.