Kann ein finanziertes Auto gepfändet werden?
6 Antworten
Ja. Der Gerichtsvollzieher kann nach § 808 Abs. 1 ZPO grundsätzlich jede sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Sache pfänden. Pfändungsausnahmen ergeben sich nach § 811 ZPO bzw. wenn die Sache eindeutig dem Eigentum des Ehepartners zuzurechnen ist.
Der Eigentümer kann hiergegen Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben.
Grundsätzlich ja.
Warum sollte das unmöglich sein ?
Es kann verkauft und der Erlös abzüglich des Restschuld für das Kfz's zur Befriedigung der Pfändung einsetzt werden.
... und dann ist das Auto weg.
Ja natürlich und du musst das Auto sogar abbezahlen, bis es vollständig bezahlt ist.
wem soll das Auto sonst gehören??
denen bei denen ich die Finanzierung laufen habe ...!!! Der Fahrzeugbrief liegt nämlich auch dort ....Also ist auch der der Eigentümer wo den Fahrzeugbrief besitzt
Ja kann es und wird es auch wen es sich finanziell lohnt zu pfänden
es ist dein Eigentum - du zahlst die Kreditraten
Leasing - du bist kein Eigentümer, nur der Halter
Eigentum darf gepfändet werden, wenn es den Wert der Schulden deckt
Wenn finanziert wurde, ist das Auto ist nicht sein Eigentum!
er hat den Kaufvertrag, er zahlt die Raten, die Zulassungsbescheinigung II liegt auf der Bank
Auto gepfändet - verkauft, Schulden getilgt - Rest wird ausbezahlt
Träum weiter......................
So ein Quatsch. Natürlich ist es sein Eigentum. Es ist nur ggfls. als Pfand für den Kredit hinterlegt und jeder der es gepfändet hat muss aus dem Verkaufserlös erst die Schulden bezahlen.
Durchlesen oder weiterträumen: https://banken-ratgeber.de/autofinanzierung/finanzierung-wem-gehoert-das-auto/
Einen komplexen Sachverhalt in drei Worten einem FS klar zulegen ist nicht wirklich so einfach möglich. Tatsächlich kann der Gläubiger auf den PKW auch bei einer Sicherungsübereignung zugreifen.
Er lässt den PKW pfänden, die Bank meldet ihre Sicherungsübereignung an. Der Gläubiger pfändet den Rückübertragungsanspruch und er pfändet das Widerspruchsrecht des Schuldners. Dann bezahlt der Gläubiger die Restschuld und erhält den PKW zur Verwertung.
Und zur Frage des Eigentums. Während der Sicherungsübereignung ist das Eigentum, in eingeschränkter Form, auf die Bank übergegangen.Allerdings kann die Bank bis auf das Recht der Verwertung, falls die Kreditverpflichtungen nicht eingehalten werden, keine Eigentumsrechte wahrnehmen.
Das stimmt so nicht... Solange es in der Finanzierungsphase ist, ist es nicht sein Eigentum.
wo kann man das nachlesen
Finanzfrage.net
Im (Vollstreckungs)recht gilt derjenige als Eigentümer, der im Kaufvertrag steht.
Aber es ist ja nicht meins , ich dachte nur was mir gehört ?