Kann ein Fahrlehrer seinen Fahrlehrerschein verlieren, weil er in Privatinsolvenz rutscht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So ein Quatsch. Nein! Wenn er seine Lizenz verlieren würde könnte er seinen Job nicht mehr nachgehen. In der Insolvenz bist du sogar verpflichtet zu arbeiten.§290 und 295.. Du verlierst dein komplettes Barvermögen, mehr nicht.

Das kann ich mir nicht vorstellen, dieser Schein ist eine Bestätigung das er die Befähigung hat Fahrschüler auszubilden. Warum sollte er den verlieren wenn er insolvent geht? Dann müßte jeder Lehrer der in Privatinsolvenz geht sein Lehramt verlieren.

Ja, bin ich auch der Meinung. Privat ist das eine, Job das andere. Mal sehen, ob er mir schreibt, woher er seine Weisheit nimmt......

Was soll das für eine Sinn machen ?

Wenn er den Schein abgeben müsste, könnte er doch seinen Lebensunterhalt gar nicht mehr bestreiten.

Das ist nicht das Ziel einer Insolvenz. In der Insolvenz sollte man alles dafür tun Geld zu verdienen.

 

Danke, ja bin ich ja auch der Meinung......wahrscheinlich "spinnt" er wieder rum.........

Das habe ich in der Form noch nicht gehört.

Wäre ja auch dämlich, wenn er somit seine (einzige) Möglicheit einbüßen müsste, überhaupt Geld zu verdienen.

Hat er vielleicht gesagt, wie sich das begründen würde?

Ich habe schon mal gehört, dass Leute, die aufgrund einer Auffälligkeit im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit am Steuer mit FS Verlust) ihren Waffenschein abgeben mussten.

Das kann ich noch halbwegs nachvollziehen.

Aber den Fahrlehrer-Schein wegen "Pleite"...?

Frag mal nach, warum das so sein soll.

Grüße, ----->

Danke, ich hab ihn schon gefragt, leider noch keine Antwort bekommen. Ich denke der "spinnt sich was zusammen", das kann er ganz gut. Ist grad in Depriphase und dann klingt bei ihm immer alles wie Weltuntergang und hinterher stellt sich raus........er hat wieder nur "gedacht" und nix ist passiert.......mal sehen was er antwortet. Danke dir!

Das mit der Abgabe des Waffenscheines wegen Auffälligkeit im Straßenverkehr ist Humbug.

1. Einen Waffenschein bekommt fast niemend, der berechtigt zum Führen von Schusswaffen außerhalb der eigenen vier Wände. Was Du meinst ist die Waffenbesitzkarte.

2. Um die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu verlieren muß mehr passieren als Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Erst eine Straftat mit einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen würde an der Zuverlässigkeit rappeln.

@ZuumZuum

Nein, meine den Waffenschein.
Den, welchen Personal von Sicherheitsdiensten / Geldtransporte bekommen.

Von einem solchen habe ich davon gehört.

Wie es sich damit genau verhält, und was man sich "leisten" muss, damit einem dann die Zuverlässigkeit aberkannt wird, weiß ich nicht, da wirst Du vermutlich recht haben.

Spielt bei der Frage oben allerdings auch keine große Rolle, weil da ganz sicher keine Parallele besteht.

Grüße, ----->