Kann ein Einzelrichter, eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängen?
Ich gucke gerade "Richterin Barbara Salesch" Sie hat gerade eine Frau, wegen Gefährlicher Körperverletzung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Sie war weder beim Schöffen noch beim Schwurgericht. Ich habe immer gedacht, dass Einzelrichter nur max. freiheitsstrafen bis 2 Jahren verhängen dürfen, oder habe ich, dass falsch gedacht? Kann mir das jemand erklären? (Kommt mir nicht mit: ist doch Fernsehen bla bla, weil im normal Fall machen die richtig urteilen.)
4 Antworten
Die Strafgewalt des Amtsgerichts reicht bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe. Ab mehr als 2 Jahren Straferwartung ist das Schöffengericht zuständig, das aber auch zum Amtsgericht gehört. Nur weil die Einzelrichterin also dieses Strafmaß (über 2 bis 4 Jahre) ausgesprochen hat, besteht keine Unwirksamkeit bzw. Rechtsfehlerhaftigkeit.
Wow,ja wenn eine hohe Freiheitsstrafe zu erwarten ist,dann geht die Angelegenheit vom Amtsgericht ans Landgericht und es ist nicht nur ein Einzelrichter ,der das Urteil fällt.Aber,Du weißt doch" Animie und TV".))) LG
Wäre auch noch nicht notwendig.
wenn eine hohe Freiheitsstrafe zu erwarten ist,dann geht die Angelegenheit vom Amtsgericht ans Landgericht
Die Grenze liegt aber bei 4 Jahren und wurde hier nicht erreicht.
Habe gerade herausgefunden, dass auch der Einzelrichter theoretisch bis zur 4 Jahren verhängen darf. Ich dachte, dass darf nur das Schöffengericht bzw. LG
Dankeschön
Das ist korrekt.in der Praxis wird aber lieber ein höheres Gericht ,bzw.ein Schöffengericht angerufen,ein ausgewogenes Urteil gefällt,was der Angeklagte direkt anzunehmen bereit ist.Anderenfalls ist die Gefahr sehr hoch,das die Verteidigung eine Berufung allein wegen dem Strafmaß,bzw.wegen der Einzelmeinung des Richters in Erwägung zieht.Beste Grüße.
Ein Einzelrichter beim Amtsgericht darf nur bis 1 Jahr ohne Bewährung, 2 Jahre mit Bewährung. Es hätte ein Schöffengericht gebraucht.
Nicht zwingend,allerdings ist es Sinn der Rechtsfindung im Strafprozeß von Erheblichkeit ,im Strafmaß ausgewogen alle Entschuldigungs-Rechtfertigungsgründe,Tatumstände,kriminelle Energie,etc.auch von Laien mitzubewerten.Ein zu milder Richter kann ebenso von den Schöffen überstimmt werden,wie ein zu strenger.
Diese Verhandlungen im Fernsehen sind echten Fällen nachempfunden.
Aber nur ganz, ganz, gaaaaaanz in etwa
Die Vertagung der verhandlung, zum Landgericht wurde aber net angeordnet.