Kann ein eingetragener Verein aus dem Register gelöscht werden und fortbestehen?
Hallo zusammen
wir haben vor vielen Jahren einen nicht gemeinnützigen Verein gegründet und diesen im Vereinsregister eingetragen. Heute sind sich alle Mitglieder einig, dass die Eintragung nicht außer Arbeit bringt. Darum wollen wir zwar den verein weiter bestehen lassen, aber einfach nur die Eintragung aus dem Vereinsregister löschen lassen. Der Verein hat kein Geld, kein Vermögen, kein Eigentum, nichts. Nun haben wir aber gelesen, dass der Verin nur durch seine Auflösung aus dem Vereinsregister rauskommt und dass außerdem und zu allem Überfluss auch noch notariell beglaubigte Liquidatoren bestellt werden müssen. Geht das nicht einfacher?
3 Antworten

Die "Auflösung" des Vereins ist Voraussetzung für die Löschung aus dem Vereinsregister. Rechtlich gesehen ist der Verein eine juristische Person, d.h. kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Beispielsweise kann der Verein ein Bankkonto eröffnen. Deshalb kann diese juristische Person (im Gegensatz zu Menschen = natürliche Personen) auch nur durch Liquidation beendet werden. Genauso wie es auch einen Gründungsakt bedurfte, um den Verein zu schaffen.
Soviel rein rechtlich: Wollt ihr aus dem Register raus, müsst ihr den Verein liquidieren. Habt ihr kein Vermögen, benötigt ihr aus meiner Sicht keine Liquidatoren. Für was auch....
Ganz praktisch gesehen: So wie ich euch verstehe, braucht ihr keinen Verein. Er macht nur Arbeit. Löst euch offiziell auf, lasst euch aus dem Register löschen. Und dann macht einfach weiter mit dem was ihr tut. Aber eben als Privatleute.

Wir haben uns einfach umbenannt, das e.V. aus dem Vereinsnamen herausgenommen, und beim Vereinsregister die Löschung beantragt. Aufgelöst haben wir uns nicht, das hat auch niemand gefordert. Wir haben 20 Mitglieder und je nach Kassenstand zwischen 200 und maximal 1000€ in der Handkasse, ein Konto haben wir nicht.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung und stimmt zu, dass der bisherige Vorstand als Liquidator bestimmt wird.
Register erledigt.
Wenn sich die Mitglieder nach wie vor einer gemeinsamen Willensbildung unterwerfen entsteht ein neuer nichtrechtsfähiger Verein.