Kann ein Betrieb eine Urlaubssperre von Oktober bis März verhängen?
8 Antworten

Ist eindeutig zulässig.Zusammenhängend,oder in einem Block von drei Wochen steht Dir Urlaub zu.Dies ist in der Zeit möglich,wo die Urlaubssperre gilt.Willkürlich darf die Urlaubssperre nicht sein..es muß ein Sachgrund vorliegen.Dies können die Abarbeitung von Aufträgen sein,weniger Personal,die Drohung einer Vertragsstrafe bei Nichterfüllung,oder Gesetze die beschlossen sind,und zu einem Stichtag in Kraft treten,wenn das alte Recht genutzt werden soll.Einige andere Gründe gibt es.Die Sonderurlaube ,oder Urlaube aus wichtigem Grund (dringende Familienangelegenheiten etc.) sind von der Urlaubssperre nicht berührt.Liebe Grüße.

Mal ein Beispiel ..
Zunächst ist Ihrem Fall zu fragen, ob es einen Betriebsrat gibt. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, darf eine Urlaubssperre nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrates verhängt werden. Sollte es einen Betriebsrat geben, so muss allerdings auch der Betriebsrat im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes beachten.
Gibt es keinen Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber für bestimmte Zeiträume grundsätzlich eine Urlaubssperre verhängen, wenn es hierfür dringende betriebliche Gründe gibt. Eine Urlaubssperre vom 01.04. bis 15.11. eines Kalenderjahres, so wie es im vergangenen Jahr in Ihrem Unternehmen der Fall war, dürfte allerdings kaum zulässig sein. Eine derartige Urlaubssperre ist sicherlich nur in bestimmten Saisonbetrieben möglich. Als Beispiel können hier Ferienhotels oder bestimmte Saisongeschäfte in Urlaubsgebieten genannt werden. Wenn die Saison beispielsweise von April bis September dauert und anschließend die Geschäfte geschlossen werden, dürfte es grundsätzlich zulässig sein, den Urlaubsanspruch in dieser Zeit auszuschließen. Es hat dann jeder Mitarbeiter selbst in der Hand, ob er in einem solchen Unternehmen tätig werden will.
Quelle:
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06082523.html

§ 7 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Massnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Hallo! Auch ich arbeite in einem 4Mann betrieb,wovon allerdings 2 Chef´s sind, in diesem Monat, wurde auch uns gesagt, dass wir ab Jan. bis Sebtember im Nächsten Jahr Urlaubssperre haben, 1. Frage ist auch hier: ist das rechtens? 2. Frage ist von mir: Ich möchte gerne im Nächsten Jahr Heiraten, jedoch nicht erst im kalten Oktober! Kann ich für so etwas Urlaub nehmen, auch in der Urlaubssperre? und wenn ja, wie lange, nur einen Tag? oder auch mehrere, z.B. zum Brautkleid kaufen?Dazu muss man sagen, dass ich 6 Tage die Woche arbeite..Auch ich würde mich sehr über antworten freuen!

ein komplettes jahr urlaubssperre ist nicht zulässig. der urlaub würde ja auch verfallen, so dass die AN dann ein jahr ohne erholungsurlaub dastehen würden. man kann bei gericht einen eilantrag stellen, um urlaub genehmigt zu bekommen.

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Wie sind ein 4-Mann Betrieb inkl. Chef. Wir sind Zweiradhaendler und verkaufen Motorroller. Unser Chef hat jetzt angeordnet, dass ab sofort(Anfang Februar) bis einschließlich September eine Urlaubssperre verhängt wurde. Das sind 8 Monate ohne Urlaub. Uns drei Angestellten würden dieses Jahr also noch 3 Monate bleiben, wo wir unsere jeweils 30 Tage Urlaub machen könnten. Meine Frage: Ist der Chef dazu im Recht uns diese Sperre aus Auge zu drücken, da er es damit begründet, dass wir in dieser Zeit die meiste Arbeit haben, oder gibt es die Möglichkeit und dagegen zu wehren?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort
Gruss hezzard