Kann ein Arbeitgeber das Rausfinden wenn man Vorbestraft ist?

6 Antworten

Der Arbeitgeber darf dich in Bewerbungsgesprächen nach Vorstrafen fragen, die einen Bezug zur Tätigkeit haben (z.B. StVO-Deikte bei Berufskraftfahrern oder  Diebstahlsdelikte bei jemandem, der an der Kasse arbeiten soll).

Der AG kann in bestimmten Fällen (bei sicherheitsrelevanten Arbeiten) auch ein ploizeiliches Führungszeugnis verlangen. Für Tätigkeiten, bei denen man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, dard auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis verlangt werden.

Das Führungszeugnis musst der Bewerber beibringen. Der Arbeitgeber kann ein Führungszeugnis nicht selbst von der Behörde bekommen -- dazu hat er kein Recht bzw. die Behörde wird ihm keine Auskunft geben.

Wenn er ein Führungszeugnis von dir benötigt..... ich würde im voreilenden Gehorsam die Angelegenheit zur Sprache bringen. Dann gerät nichts in den falschen Hals und du kannst das Warum erklären.

lol dann krieg ich den JOB erst gar nicht... kansst du Vergessen

@Klozki5000

Er kan zwar irgentwo anrufen aber er wird aufgrund des datenschutzgesetz keine auskunft bekommen es sei den du arbeitst in sensiebelen bereichen und beötiegst dafür ein Führungszeugnis außerdem kommt es ja auch noch darauf an ob zb deine taten zb die eines minderjähriegen waren in dem fall werden diese irgentwan gelöscht bzw gespert sein.

@herakles3000

...und wenn er es von lieben Dritten erfährt bist du ihn los.

nein, das unterliegt dem Datenschutz. Aber er kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

Wenn er dein Führungszeugnis benötigt, dann aufjedenfall.

Er kann ein Leumundszeugnis verlangen.

sowas hab ich net

@Klozki5000

Führungszeugnis oder Strafregister. Wenn der Arbeitgeber das Ding verlangt, musst du es beim Einwohnermeldeamt beantragen.