Kann ein Anwalt ein Mandant einfach so Niederlegen?

7 Antworten

anwälte rechnen alle gleich ab. das gericht setzt einen streitwert fest. von diesem streitwert bekommt der anwalt einen festen prozentsatz als honorar. es gibt also keinen unterschied, ob man einen bekannten RA nimmt oder eine ganz kleine kanzlei aufsucht. bei der prozesskostenhilfe bezahlt der staat die hälfte dieser pauschale. kein anwalt muss mit prozesskostenhilfe ein mandat aufnehmen. schlussendlich ist jeder rechtsanwalt für seine klienten zuständig. ist er selbständig, kann er selbstverständlich das geschäftsverhältnis trennen. keiner kann einem anderen vorschreiben, geschäftsverbindungen einzugehen.

telefonpauschale ist rechtens. diese steht jedem rechtsanwalt zu und ist gesetzlich abgesegnet. für ein einziges beratungsgespräch kann der anwalt sein honorar festlegen. das beläuft sich in der regel zwischen 180 euro und 250 euro, je nach stadt/region.

recht haben und recht bekommen sind definitiv 2 grundverschiedene dinge

Zunächst ja, ein Anwalt darf ein Mandat jederzeit niederlegen.

Hierbei hat er zu beachten, dass er sein Recht zur Mandatsniederlegung nur derart ausüben darf, dass der Mandant in der Lage ist, ohne Schaden den Beistand eines anderen Kollegen in Anspruch zu nehmen.

Jetzt kommts zudem:

Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann der Rechtsanwalt das Mandat niederlegen oder ablehnen, auch ohne darauf zu achten, dass der Mandant in der Lage ist, ohne Schaden den Beistand eines anderen Kollegen in Anspruch zu nehmen.

Der will Geld sehen - und dieses wird durch die Gebührenordnung für Anwälte definiert und er darf alles nehmen, was da drin steht.

Du hängst Dich jetzt an der Pauschale auf, die steht da drin, die darf er nehmen, das ist sein Recht und Du must blechen.

Und weil Du das nicht willst und anfängst, mit dem rum zu diskutieren, sagt der sich, dass das in Zukunft wohl so weitergeht, der mit Dir um jeden Euro rumdiskutieren darf und legt sein Mandat nieder, denn der will nicht diskutieren. Der stellt sich das so vor: Er schickt seine Rechung, Du bezahlst das Ding umgehend und in voller Höhe und falls Du gewinnst muß die Gegenseite, in Deinem Fall die Staatskasse, das Dir zurück erstatten und fertig und wenn nicht, dann halt nicht.

Wenn ein Anwalt merkt, dass Du anfängst, bei seinen Kosten rumzukrebsen und zu diskutieren, dann streicht der Dich von seiner Klientenliste.

Diskutieren bedeutet für den Zeitverlust, denn in der Zeit, in der er mit Dir um ein paar Euronen feilscht, kann er schon Sachen für andere erledigen, die zahlungswilliger sind. Also ist eine Diskussion mit dem für den fruchtlos und fruchtloses Geschäft wird abgewürgt.

Merk Dir das für den nächsten Anwalt, wenns um deren Kosten geht, diskutier nicht, zahl oder lass es ganz bleiben, die Jungs (und Mädels) sind bei sowas sehr schnell sehr zickig.

Ja, und nicht nur das....

Also, ich finde Deine E-Mail schon sehr frech und kann den Anwalt verstehen.

Er wird es schon dürfen, sonst hätte er es nicht getan. Such Dir einen anderen Anwalt, der wird die gleichen Preise haben, da es genau wie bei Ärzten eine Gebührenordnung gibt. Sei zu dem neuen Anwalt etwas höflicher, sonst legt der auch nieder. Und beeil Dich, bis zum 28. ist es nicht mehr lang. Dass auch er Dich auf diesen Termin extra noch einmal hingewiesen hat finde ich sehr nett von ihm.

Wie nett... Dazu ist er verpflichtet.

Das ist ein klassisches Eigentor. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant basiert immer auf einem gewissen Vertrauen. Ich nehme an, dass auch das/die Gespräche/e vorher schon nicht gut gelaufen ist/sind, denn so schnell reagiert ein Anwalt eigentlich nicht. Es hat ihm wohl schon richtig "gestunken" und er hat seine erste legale Möglichkeit genutzt, um auszusteigen. Das liegt, wohl gemerkt, nicht daran, ob man glaubt, in einem Prozess zu gewinnen oder nicht. Wie gesagt: wie waren denn die Gespräche vor diesem Brief??? Die Abrechnung selber ist ok.

Ob der Anwalt das so einfach kann weiß ich nicht(dein Anwalt wird aber wissen was er darf und was nicht, dafür hat er schließlich studiert), aber was du zahlen musst, ist in Gebührenordnungen niedergelegt, und 300 Euro können sehr schnell zusammenkommen. Ein Schriftstück über 2 Seiten kann schon so viel kosten.

Die Pauschale mag dir krass vorkommen, ist aber vollkommen in Ordnung.

Auch wenn ein Anwalt ein Mandat niederlegt, hat er das Recht auf Erstattung der Kosten für geleistete Arbeit. Du willst ja auch für Arbeit bezahlt werden die du geleistet hast, selbst wenn du kündigst.