Kann ein 14 Jahre alter Jugendlicher ein Kleingewerbe anmelden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe. Im Volksmund wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oft aber falsch als Kleingewerbe bezeichnet. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren.

Um ein Gewerbe anmelden und betreiben zu können, muss man voll geschääftsfähig sein. Das bist du mit 14 noch nicht. Die einzige Möglichkeit wäre, dass dich das Familiengericht für den Gewerbebetrieb für voll geschäftsfähig erklärt. Das dir das gelingt bezweifel ich aber, denn mit 14 Jahren kaannst du nicht alle für den Betrieb eines Gewerbes notwendigen rechtlichen Kenntnisse haben. Deshalb wird dir das Gericht - zu deinem eigenen Schutz - diese Zustimmung kaum erteilen.

er ist nicht geschäftsfähig erst ab 18 und ist auch nicht versichert. Der Gesetzgeber hat sich dabei schon was gedacht ;)

Das ist nicht möglich. Er ist nicht voll geschäftsfähig, und daher können nur die Eltern das Gewerbe anmelden.

Was will er denn genau machen? Ggf auch freiberuflich möglich.

Er ist auf dem Gymnasium und möchte für kleine Gewerbetreibende für kleines Geld WEB-Siten basteln. Möchte das aber im richtigem rechtlichen Rahmen machen.

@palzbu

Das wäre eine freiberufliche Tätigkeit.

@grubenschmalz

1. als 14-jähriger hat er KEINERLEI Möglichkeiten, die Tätigkeit legal auszuüben

2. Homepageerstellung ist KEINE freiberufliche Tätigkeit, sondern ganz normales Gewerbe ....