Kann ein 13 Jahre altes Kind wegen Urkundenfälschung von der Schule suspendiert werden?

11 Antworten

Schlagen dürfen die Lehrer ja nicht mehr und viel mehr Möglichkeiten als ein Schulverweis, der im Übrigen durch den Elternbeirat ebenfalls abgesegnet werden muss, hat die Schule ja nicht. Welcher Schüler empfindet denn heutzutage noch "Rüge", "Tadel" oder "Schulordnung abschreiben" als empfindliche Strafe? Wobei hier natürlich das Strafmass auch dem Vergehen angepasst werden muss. Meiner Meinung nach ist das also rechtens und dient auch der Erziehung.

Würde man hier keine Bestrafung ausführen, so ist es dem Jungen nicht mal eine Lehre. Schade nur, dass der Junge mit seinen Eltern (oder nur Mutter oder nur Vater) nicht über seine Probleme in der Schule sprechen kann. Es scheint hier das Vertrauen zu fehlen. Das ist traurig, dass es dann (vielleicht auch sogar dadurch) zu solchen Taten und kriminellen Handlungen kommt.

Kinder mit dreizehn können sehr unterschiedlich sein, einige sind sehr weit in der Entwicklung, andere noch sehr kindlich und naiv. Dieser Junge gehört eher zu der ersteren Fraktion. Es ist kriminell, sowas zu tun, und gehört auch bestraft. Besser jetzt ein Zeichen setzen und dem Kind sagen, Stopp, das wird nicht unter kindlichen Dummheiten gesehen, sondern dein Tun hat ernste Folgen, als später zu erkennen, dass er weitermacht, weil damals keiner eingegriffen hat. Ich finde es deshalb richtig, wenn auch heftig.

10 Antworten, krank ? , abartig ? sind sie nicht, aber "typisch Deutsch". Mein Vorschlag, die Lehrerin ruft die Mutter an, beide treffen sich zu einem Gespraech. Eine Loesung wird ausgearbeitet und die Sache ist vergessen. - Was ihr da schreibt: " ein Zeichen setzen" , kriminelle Handlung, konsequenzen tragen , Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt, befristete Suspendierung wäre in jedem Fall angemessen!, - einzig kabatee zeigt Herz und hat eine feste Familie. - Jedenfalls kann ICH die Raktion von Robert Steinhäuser verstehen. Zwar war er keine 13 Jahre, aber sein Motiv für den Amoklauf wird der aus Sicht des Täters ungerechtfertigte Schulverweis gewesen sein.

Rechtlich ja, aus pädagogischer Sicht ist die Lösung aber – wenn es der einzige Vorfall ist – natürlich suboptimal. Wahrscheinlich sind noch andere Dinge vorgefallen?! Ich würde das Gespräch mit den Lehrern suchen und das Kind unbedingt einbinden.

Edit: Eine befristete Suspendierung wäre in jedem Fall angemessen!