Kann die Wohnung schon ausgeräumt werden, bevor Testamentseröffnung war?

7 Antworten

In der Regel gilt damit die Erbschaft als angenommen und sie kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Es hängt also sehr stark davon ab, welche Person verstorben ist und ob die Erbsituation übersichtlich ist.

Ansonsten dürfen wichtige Papiere entnommen werden und der ganze Rest bleibt dort, bis alles geregelt ist. 

Tellensohn

Ich würde das gut dokumentieren. Wenn es z. B. eine Messibude ist, werden dir alle dankbar sein für die Müllentsorgung.

Vermuten alle Reichtümer in der Wohnung dürfte es Probleme mit den Erben geben. Die wollen natürlich ihren Besitz sichern. Da steht dann der Vorwurf des Diebstahles im Raum.

Wir haben private Unterlagen und Briefe vorab rausgeholt. Da ein ganz entfernter Mensch geerbt hat, der damit nichts anfangen kann und diese vermutlich entsorgt. Sie stellen eher einen idellen Wert da. Groß darüber geredet haben wir auch nicht, da der Erbe zu dem Zeitpunkt nicht einmal geahnt hatte, dass er Erbe wird. Somit vermißte er die Papiere und Fotos nicht einmal.

Nein das wäre Diebstahl entweder zb vom Vermiert oder den möglichen Erben wen die das machen würden !

Das darf erst der erbe oder wen es den nicht gibt jemanden der vom staatd dazu befugt worden ist!

Natürlich nicht. Oder im Beisein eines Testamentsvollstreckers -dann müssen sämtliche Sachen eingelagert werden.

Wo ist denn das Testament? WArum ist es noch nicht eröffnet?

Kennst du den Inhalt?

Ein Testament ist vorhanden, aber noch nicht eröffnet worden. Durch die Feiertage verschiebt sich das, wurde mir gesagt.