Kann die verwitwete Schwiegertochter beim Erben übergangen werden?
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es rechtlich möglich ist, dass die verwitwete Schwiegertochter beim Erbe zugunsten des Enkelkindes übergangen wird? Kann man das im Testament festlegen?
Folgendes Szenario:
- Generation: Eltern (A)
- Generation: Sohn (Y) verheiratet mit Frau (X)
- Generation: Enkelkind (Z)
A möchten ein Testament aufsetzen. Da Y bereits verstorben ist, möchten A alles Z vererben und X wegen persönlicher Differenzen vom Erbe ausschließen. A sind der Meinung, dass X nicht wirklich zu Familie gehört und somit nicht erben sollte.
Ist es möglich, dass A im Testament festlegt, das X enterbt wird und Z alles erhält (nachdem beide Parteien von A verstorben sind)?
Falls das nicht möglich ist, wie hoch ist der Pflichtteil von X? Nehmen wir an, es geht beim Erbe um ein Haus und 100.000€ (zum besseren Rechnen).
Wie sieht es mit einer Schenkung an Z aus? Oder muss später auch der evtl. Pflichtteil an X gezahlt werden, da anzunehmen ist, dass beide Parteien von A keine 10 Jahre mehr leben?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten!!!
Mit freundlichen Grüßen
Lara
3 Antworten
Generation: Sohn (Y) verheiratet mit Frau (X) ... Da Y bereits verstorben ist,
Das kann nicht sein. Man kann nur mit Lebenden verheiratet sein. Die Ehe endet mit dem Tod. Es heißt nicht umsonst, "bis das der Tod euch scheidet"
Ist es möglich, dass A im Testament festlegt, das X enterbt wird und Z alles erhält (nachdem beide Parteien von A verstorben sind)?
Man kann nur jemanden Enterben der bei Gesetzlicher Erbfolge Erbe wäre. Das ist X schon nicht. X hat dem entsprechend auch kein Recht auf einen Pflichtteil.
Die gesetzlichen Erben der 1. Ordnung sind die Kinder. Der Teil eines Verstorbene gehen auf dessen Kinder über. X kommt da gar nicht vor.
Sagen wir die Eltern sind A1 und A2. Wenn A1 stirbt, dann erbt A2 und Z zu gleichen Teilen.
Sofern Z minderjährig ist, sollte dennoch ein Testament gemacht werden und ein Verwalter für das Erbe von Z bis zur Volljährigkeit eingesetzt werden. Dabei sollte auch die Art und Höhe der Vergütung für den Verwalter festgelegt werden.
Schwiegerkinder sind grds. nicht am Nachlass ihrer Schwiegereltern erbberechtigt.
A kann über sein Vermögen grds. frei verfügen und es demnach durchaus Z vererben.
Lediglich die Ehefrau des A hätte (bis zu einem etwaigen Scheidungsantrag) ein Pflichtteils- und Zugewinnanspruch, ebenso seine weiteren leiblichen oder adoptierten Kinder. Unverheiratet, verwitwet oder ohne weitere Kinder verstorben, ebenso dessen Eltern, sofern nicht bereits vorverstorben. Diese Pflichtteil ,üßten sie von Z aber ausdrücklich und fristgerecht einfordern.
Sofern aus der Ehe der X mit Y weitere Kinder hervorgegangen wären oder werden, würden diese nach der gesetzlichen(!) Erbfolge den auf den Y entfallenden Erbteil anteilig erben.
Mit gewillkürter Erbfolge nicht, da bliebe es bei der geplanten Erbeinsetzung der/s Z.
Nur X hat - mit oder ohne Testament des A - nicht den geringsten Anspruch an dessen Nachlass :-O
G imager761
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Nur damit ich alles richtig verstanden habe:
Ohne Testament von A würde das gesamte Erbe auf Z übergehen. X hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes.
Nochmals vielen herzlichen Dank!
LG Lara
Da bin ich mir nicht sicher. X ist die Nacherbin von Y. Meine Schwiegermutter hat vom Onkel ihres auch bereits verstorbenen Ehemannes auch im Rahmen der Erbfolge geerbt.