Kann die Polizei einen zu einer Anzeige zwingen?

13 Antworten

Durch Deinen Besuch bei der Polizei ist denen das bekannt geworden.

Da es ein "Offizialdelikt" ist, müssen die nun sowieso ermitteln.

Das würde ihnen mit Deiner Aussage und ANzeige erheblich leichter fallen, als ohne. Denke bei Deiner Entscheidung und Deinem Aussageverhalten bitte auch daran, das solche Typen aus dem Verkehr gezogen gehören, denn was Dir passiert ist, kann morgen schon einer anderen Frau geschehen.

Zwingen kann dich niemand aber,du solltest bei deiner Anzeige bleiben, auch wenn du Angst hast. Die Folgen können enorm sein für dich und der Typ, wird wenn er nicht gestoppt wird, sowas wieder tun. Das du Angst hast, ist nach so einem traumatischen Ereignis völlig normal. Versuche dich zu überwinden, gerade weil es ein Sieg über ihn ist.

Die Polizei/der Staatsanwalt verfolgt das mit dem Bekanntwerden sowieso (Offizialdelikt).

Selbst wenn Du selbst keine Anzeige aufgibst, als Zeuge wird man Dich vor Gericht eh laden. Und hier musst Du vollständig und wahrheitsgemäß aussagen.

Raus kommst Du da also NICHT mehr!

Und warum Du jetzt einen Rückzieher machen willst, DU wurdest missbraucht, verstehe ich nicht.

Angst ist verständlich, musst Du aber nicht haben!

Du hast keine Wahl jemand anzuzeigen oder nicht. Man kann Anzeigen auch nicht zurückziehen.

Sobald die Polizei von einer möglichen Straftat erfährt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet .. also schon durch den Anruf.

Dann werden Ermittlungen gestartet, hier die Befragung der "Geschädigten" .. man man hat sicher Druck gemacht, dass du eine Aussage machst .. dazu ist man als Zeuge nämlich verpflichtet .. es gibt Ausnahmen, wenn enge Verwandte beschuldigt werden oder wenn man sich selbst wegen einer Straftat belasten würde. Wenn das alles nicht der Fall ist, bist du verpflichtet auszusagen.

" dazu ist man als Zeuge nämlich verpflichtet"

Erstmal ist sie nicht Zeuge, sondern Opfer. Und wo geschrieben steht, dass man Angaben dazu machen musst, kannst du mir mal zeigen.

@melman86c

Das Opfer ist Geschädigter im Strafverfahren. Der Geschädigte ist immer auch Zeuge. Zeugen sind verpflichtet zur Sache auszusagen.

Das ganze ergibt sich u.A. aus § 161a StPO

Deine Geschichten werden bedauerlicherweise mit jedem Tag abstruser und führen auch dazu, dass anderen - wirklich von solchen Straftaten Betroffenen nicht mehr geglaubt wird.

So ist es.