Kann die Polizei ein Kind gegen seinen Willen nach Hause bringen?

12 Antworten

Natürlich darf die Polizei dass und sie muß es auch. Schon alleine deshalb, um sich die Lage vor Ort anzuschauen!

Hm, also, wenn das mit den Fehlzeiten in der Schule öfter vorkommt - dann würde ich mir wohl einen Weg einfallen lassen, um die Schule da mit hineinzuziehen. Mal beim Rektor vorsprechen und mit dem darüber diskutieren, dass der Herr Vater die Schulpflicht des Kindes nicht ernst nimmt...

Ich möchte mich norbert anschließen.

Wenn sie Schule schwänzt dann lässt sich das ja feststellen. Ein Gespräch mit einer Lehrkraft führt da weiter. In dem Fall kann mit der Schule vereinbart werden dass diese zumindest die Fehlzeit bestätigt und mit dieser Bestätigung geht dann Deine Mutter zum Jugendamt um sich beraten zu lassen oder ruft vorher bei

Nummer gegen Kummer - 0800-1110550 montags - freitags 9:00 - 11:00 Uhr dienstags und donnerstags 17:00 - 19:00 Uhr

an um sich in Ruhe beraten zu lassen. Schau Dir die Seite im Netz an. Die sind kompetent, erfahren, anonym. Das ist die sinnvollste Möglichkeit sich wertfrei beraten zu lassen.

Nein, die Polizei mischt sich nicht in Angelegenheiten des Zivilrechts ein. Und gegen den Willen des Mädchens wird da erst recht nicht gehandelt.

Es ist auch keine Straftat, sofern sich Deine Schwester freiwillig dort aufhält.

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann die Mutter den Wohnort bestimmen, aber nicht die Umgangslänge.

Wenn er sie tatsächlich die Schule schwänzen lässt, dann würde ich die Lehrer mit ins Boot holen.

Und selbstverständlich darf der Vater einen Anwalt kontaktieren, da muß er nicht die Mutter fragen.

Deine Mutter sollte sich beim Jugendamt beraten lassen. Wie alt ist Deine Schwester?

Ja kann sie. Soll sie sogar^^