Kann die Miete druch ein neugeborenes erhöht werden?

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Der Vermieter hat bei Rückgabe der Kaution 789,00€ einbehalten um damit eure Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung 2009/2010 zu decken. Wann wurde denn euer Kind geboren? Im laufenden Abrechnungszeitraum kann der Vermieter die monatliche pauschale Nebenkostenvorauszahlung bedingt durch die Veränderung der Personenanzahl anpassen. Hat der Vermieter diese Anpassung vorgenommen? Bei der Abrechnung der Nebenkosten innerhalb der folgenden 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Müsste es 2 Teilabrechnungen geben: Eine für den Zeitraum mit 2 Personen und eine für den Zeitraum mit 3 Personen. Wenn ein Nachzahlungsbetrag entstanden ist, müsste an euch eine Zahlungsaufforderung ergangen sein. Der Abzug der Nachzahlung von eurer Kaution ist ohne eure Zustimmung unzulässig. Wann wurde euch die Abrechnung 2009/2010 übergeben? Welchen Zeitraum umfasst die Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung für 2011 ist auch schon vorgenommen worden - Wann wurde euch diese Abrechnung übergeben? Hat sich der Abrechnungszeitraum verändert? In der einbehaltenen Summe von 700€ (wahrscheinlich 789€ ) sollen die Nachzahlungen für 2011 auch enthalten sein? Konntet Ihr die Berechtigung der Forderung des Vermieters prüfen?

Und schließlich die letzte Frage: Wann seid ihr aus der Wohnung ausgezogen? Wenn du meine Fragestellungen beantwortest, kann dir hier sicher eine konkrete Antwort gegeben werden.

Also vielen Dank für diehilfreichen Antworten, unser Kind wurde am .01.08.2011 geboren und wir sind am 01.06.2012 umgezogen.

Eine Teilabrechnung haben wir leider nicht erhalten und die Nebenkostenabrechnung oder kautionabrechung kam immer noch nicht,o bwohl der Hausmeister gesagt hat das er es vor 3 wochen geschickt hat.

Dieses Jahr 2012 hätten wir angeblich für 2010 bezahlt und das waren 500 € Nachzahlung. Obwohl in den nebenkostenabrechnungen das datum steht und für 2010 haben wir schon bezahlt

Also ich habe nocheinmal geschaut

wir sind am 01.10.2008 Eingezogen und bis jetzt haben wir 3 Nebenkostenabrechnungen bekommen ich sag ihnen das datum:

Nebenkostenabrechung 2008/2009, kein datum wann es erstellt worden ist.

Nebenkostenabrechun 2009/2010, Dezember 2010 wurde es erstellt.

Nebenkostenabrechung 2010/2011 ,Januar 2011

VIELEN DANK

@tugbamemo2008

Also ich habe nochmal durchgeschaut, die Abrechnung von 2008/2009 ist für das Jahr 2008 2009/2010 für das Jahr 2009 und 2010/2011 für das Jahr 2010

Also haben wir die Abrechnungen immer vom letztes Jahr bezahlt!

2011/2012 haben wir immernoch nicht erhalten!

hmm jetzt wird mir klar warum der Betrag so hoch ist.

@tugbamemo2008

Du musst noch eine Frage über dich ergehen lassen: Wie sind die Abrechnungszeiträume für die NK im Mietvertrag festgelegt - nach Kalenderjahren z.B. 01.01.2008 bis 31.12.2008 oder nach einem 12-Monate-Zeitraum, z.B. 01.08.2008 bis 31.07.2009? Es kann nur eine Variante richtig sein. Daraus resultieren die verfristeten Nachzahlungen und ev. Verjährungen.

geh zum Miterschutzbund und lass dich dort beraten, die kennen sich wirklich aus

Ich liebe diese sinnfreien Antworten von wirklich kompetenten Ratgebern!

@Gerhart

ich auch, und wie!

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

Eigentlich darf er das nicht....Du hast hoffentlich für alles Belege. Ich weiß ja nicht, wie bei euch die Müllabfuhr abgerechnet wird, aber auch das lässt sich nachprüfen. Du darfst die Windeln eines neugeborenen Kindes nicht unterschätzen. Da ist gleich ein Eimer voll.

Geh zum Mieterschutzbund.

1.) Er hätte dich über die erhöhte Miete informieren müssen

2.) Darf er NICHTS von der Kaution abziehen wenn ihr keine Schäden in der Wohnung verursacht habt, die Kaution hat nichts mit der Miete zutun

die Kaution hat nichts mit der Miete zutun

Falsch. Die Kaution kann für alle Ansprüche verwendet werden. Auch für Mietrückstände und noch zu erstellende NK-Abrechnungen.

Auch ein neugeborenes Kind ist eine Person die z.B. Wasser verbraucht. Über 3 Jahre muß nicht mehr bezahlt werden. Allerdings muß er eine Nebenkostenabrechnung stellen und darf es nicht einfach von der Kaution abziehen.