Kann die Gemeinde ohne meine Zustimmung mein Ackerland zu Bauland machen?

2 Antworten

Für eine Enteignung müsste ein öffentliches Interesse bestehen, welches z.B. beim Bau einer Umgehungsstraße vorhanden sein kann. Bei Bauland ist dies m.E. nicht der Fall.

Die Gemeindevetretung kann einen Flächennutzungsplan beschließen aber ohne Enteignung nicht über Deinen Grundbesitz verfügen.