Kann die Führerscheinstelle die Zeit bis zum Erhalt des Führerscheins verlängern?
Guten Morgen, ich wurde vor knapp 3 Monaten mit einem Promillewert von 1,6 angehalten. Nun kam meine Strafe von der Staatsanwaltschaft in der steht das ich 6 Monate Fahrverbot habe. Nun hab ich bei der Führerscheinstelle angerufen um mich zu vergewissern ob ich MPU machen muss. Leider bejahte sie die Frage, konnte mir aber zu meinem Fall noch keine Auskunft geben da die Akte bei denen noch nicht eingegangen ist. So bald die eingegangen ist wird sie umgehend bearbeitet und ich bekomme Post.
Was mich aber jetzt brennend interessiert, und dies konnte mir die Dame am Telefon nicht verraten, kann die Führerscheinstelle aufgrund der MPU eine einjährige Abstinenz verlangen wenn der Staat sagt ich darf nur 6 Monate kein Fahrzeug mehr führen? Kann es sein das mir die MPU einen Strich durch die 6 Monate macht?
Und bedeutet MPU automatisch Abstinenz nachweisen?
Vielen Dank schonmal :)
7 Antworten
Da Du über 3 Monate den Schein abgeben musstest ist dein Schein ganz weg und nicht eine Sperre sondern ein Entzug bei dem man nach der Zeit den Schein ganz neu machen muss mit den Auflagen der Führerscheinstelle ( Gericht ) , zum nachlesen .
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/
Das Fahrverbot
Der größte Unterschied vom Fahrverbot zum Entzug der Fahrerlaubnis ist die zeitliche Begrenzung auf 3 Monate. Das Fahrverbot ist auf die Zeiträume einen Monat, 2 und 3 Monate beschränkt Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig. Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.bei dem man nach der Zeit den Schein ganz neu machen muss
Egal wie lange der Schein weg ist, ganz neu machen muss man ihn auf gar keinen Fall. Diese Regelung wurde bereits 2008 abgeschafft.
Hallo DerPhiiL,
da es hier leider wieder viele Falschantworten gegeben hat, versuche ich es etwas besser zu erklären:
Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug des Führerscheines liegt darin, dass es sich bei dem einen um eine OWI und dem anderen um eine Straftat handelt.
Bei einer TF mit 1,6‰ handelt es sich definitv um eine Straftat, darum wurde der FS entzogen und die gerichtliche Sperre von x Monaten wurde angeordnet. Der Zeitpunkt in dem dein FS bereits beschlagnahmt/vorläufig entzogen war zählt übrigens mit, somit hast du eine insgesamte Sperre von 9 Monaten erhalten.
Ab 1,6‰ ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, hier hat die Behörde keinerlei Ermessenspielraum. Darum konnte deine SB dir auch schon die Auskunft geben das die MPU angeordnet wird. Allerdings bekommst du idR danach KEIN Schreiben der FSSt. mehr (wird aber vllt. in eurem Bezirk anders gehandhabt).
Die Aufforderung zur MPU kommt erst nachdem du den Neuantrag bei der FSSt. getätigt hast - dies geht frühestens 3 Monate vor Sperrfristende.
Nun zu deinen Fragen:
Was mich aber jetzt brennend interessiert, und dies konnte mir die Dame
am Telefon nicht verraten, kann die Führerscheinstelle aufgrund der MPU
eine einjährige Abstinenz verlangen wenn der Staat sagt ich darf nur 6
Monate kein Fahrzeug mehr führen? Kann es sein das mir die MPU einen
Strich durch die 6 Monate macht?
Die FSSt. kann gar nichts von dir verlangen, außer das du ein positives Gutachten vorlegst ;-)
Ob bei dir das "KT" noch möglich, oder eine Abstinenz nötig ist, entscheidet der Gutachter bei deiner MPU. Natürlich muss man sich auf die MPU vorbereiten und infolgedessen erfährt man ob KT noch geht, oder man seine AB nachweisen sollte...
Hier ist ganz wichtig wie das Trinkverhalten im Vorfeld war und wie tief die Alk.problematik bereits fortgeschritten ist. Eine Vorbereitung geht z.B. mit einem Verkehrspsychologen, man kann sich aber auch in den MPU-Foren schon mal schlau lesen die im Netz existieren...
Es ist übrigens unabhängig davon wie lange das Gericht dir eine Sperre gegeben hat, denn das hat nichts damit zu tun wie lange du für das MPI benötigst um wieder geeignet zu sein um am Straßenverkehr teilzunehmen..
Der Gutachter erwartet von dir einen Mindeszeitraum der Verhaltensänderung von 6 Monaten.
Und bedeutet MPU automatisch Abstinenz nachweisen?
Nein, siehe oben.
Gruß Nancy
Warte den Eingang der Post ab.
Die Führerscheinstelle eigenständig. Sie k a n n nach eigenem Ermessen
handeln. (Ermessen heist nicht =Willkür) Aber wenn dem Sachbearbeiter
alle Fakten auf dem Tisch hat und auch die persönlichen Verhältnisse kennt
geht vieles. Die Führerscheinstelle kann auch mitteilen das du zum Fahren von Fahren ungeeignet bist. Du musst das beweisen wenn es nicht so ist.
Sie kann Fristen verkürzen verlängern zusätzliche Gutachten anfordern usw.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Klar, wenn Du die angeordnete MPU nicht bestehst, dann ist nix mit Führerschein zurück bekommen.
P.S.: Nein, die Anordnung einer MPU bedeutet nicht, dass Du mit dem Trinken aufhören musst. Am Besten gehst Du da sogar betrunken hin. Dann sehen die gleich dass alles OK ist und Du bekommst den Führerschein sofort wieder ausgehändigt...
Also nochmal im Ernst.....
Natürlich bedeutet MPU dass Du nachweist, dass Du jetzt "trocken" bist und dass Du Dir Gedanken gemacht hast wie Du einen Rückfall verhindern kannst usw.
wie willst du das nachweisen? willst du jeden tag einen alktest machen?
Früher reichten monatliche Leberwerte, heute muss man dafür ein Abstinenzkontrollprogramm mit Urinscreenings oder Haaranalysen mitmachen, im Fall von Urinscreenings:
6 Proben in einem Jahr, unregelmäßig, erst einen Tag vorher angekündigt, Abgabe unter Sicht.
Die Analysen müssen von einem dafür zertifizierten Labor gemacht werden, die schauen auch auf den Kreatinin-Wert, der nicht zu niedrig sein darf (Urinverdünnung).
P.S.: Niemand ist verpflichtet vor der MPU Abstinenznachweise zu machen, einige versuchen es auch mit "kontrolliertem Trinken".
Aber ich würde dir raten, ein Abstinenzkontrollprogramm zu machen und ggf. eine Suchtberatung aufzusuchen, wenn du Chancen auf eine positive MPU haben willst.
Die Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt haben damit gar nichts zu tun.
Die bekommen nur das MPU Gutachten, und wenn das positiv ist, bekommst du den Führerschein wieder.
Es gibt in den MPU Stellen meist auch Informationstage, solltest du vielleicht mal schauen, wo es das bei dir gibt.
nach deiner frage hab ich den eindruck das du unbelehrbar bist und du wirst bestimmt deinen schein nochmal abgeben müssen
die mpu hat nichts damit zu tun. sicherlich kannst du weiter Alkohol trinken, du solltest allerdings nicht betrunken zur mpu gehen. die können dir auch keine Abstinenz auferlegen
Normalerweise sind mir solche Kommentare zu blöd um darauf zu antworten, aber wie kommst du aufgrund meiner Frage darauf das ich unbelehrbar bin? Ich habe zum ersten mal solch einen Fehler begangen und wurde fairerweise sofort dafür bestraft. Ich bereu die Tat mehr als genug und ich habe seitdem eine ganz andere "Beziehung" zum Thema Alkohol. Ich habe lediglich zwei Fragen gestellt, wieso kommst du darauf das ich unbelehbar bin und den Schein nochmal abgeben muss?
aber bedeutet MPU automatisch ein Jahr Abstinenz nachweisen oder liegt dies im ermessen des Sachbearbeiters?