Kann die Dachfarbe vorgeschrieben werden?

7 Antworten

Entweder ist die Farbe(n) im Bebauungsplan angegeben oder es muss der ortsüblichen Bebauung angepaßt werden. So sieht in einem Strassenzug in dem alle Dächer rot sind, z.B. ein blaues hochglänzendes Dach etwas "gewöhnungsbedürftig" aus.

Gegen den Denkmalschutz hast du keinerlei Chance!

Soweit ich weiß - JA. Euer Dach muss sich ins Gesamtbild einfügen.

Wenn eine Rechtsgrundlage besteht kann eine Bauaufsichtsberhörde die Dachfarbe vorschreiben.

Diese kann entweder eine Ortsgestaltungssatzung sein, die auch in einem Bebauungsplan aufgenommen sein kann.

Oder wenn es sich um eine "denkmalschutzrechtliche Gesamtanlage" handelt kann die Denkmalfachbehörde entsprechende Forderungen stellen.

Ihr habt einen Rechtsanspruch darauf, dass Euch die Rechtsgrundlage genau mitgeteilt wird.

Wenn im Bebauungsplan bzw. von der Behörde rot vorgegeben ist, habt Ihr schlechte Karten. ich würde es auch nicht einfach anders machen - ich kenne einen Fall, da bestand die Stadt drauf, ein ganzes Dach wieder abzutragen. Fragen kostet nichts, aber die Behörde kann das bestimmen.