Kann die Arbeitsagentur auf mein Konto schauen?

2 Antworten

An sich sind Bankangelegenheiten wegen des Bankgeheimnisses geschützt, aber es gibt Ausnahmen. Schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bankgeheimnis#Durchbrechung_durch_Informationspflichten

Bei Beziehern öffentlicher Leistungen, die davon abhängig sind, dass der Antragsteller über kein anrechenbares Vermögen bzw. Einkommen verfügt (z.B. BAföG, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld), wird die Prüfung in begründeten Einzelfällen vorgenommen.


Du bekommst also Alo 1, das ist befristet. Danach erhälst DU ALO 2 = Hartz 4 und solltest dann kein Vermögen mehr auf Deinem Konto haben. Es werden Kontoauszüge von den letzten drei Monaten verlangt.

Ja genau, also schauen die jetzt noch nicht drauf wenn ich erst seit 1 Monat Alo 1 kriege?