Kann der Verwalter eines Nacherbes Grundschuld eintragen?
Hallo Forum, folgende Fragestellung: kann jemand, der als Verwalter eines Nacherbes eingesetzt ist (hier Haus mit Grundstück vermietet) auf dieses Haus eine Grundschuld ( als Sicherheit) eintragen um hier notwendige Reparaturen / Instandsetzungsarbeiten durchzuführen? Der Nacherbe ist im Grunde damit nicht einverstanden, da er am liebsten Haus und Grundstück verkaufen würde! ( geht allerdings nicht so einfach, da das Haus an eine schwerbeihinderte Frau vermietet ist, die auch nicht unerhebliche Baumaßnahmen selbst bezahlt hat. (behindertengerechter Umbau) Fakt ist, Verwalter hat kein Geld, bzw. schon Darlehen anderweitig aufgenommen um div. Umbauten an dem Haus zu bezahlen. (Teilrenovierung) Keine Befreiung nach §§2113 ff BGB
Danke für eure Einschätzung
Agopton
3 Antworten
In der Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe die zur Erhaltung notwendigen Maßnahmen ohne Mitwirkung der anderen treffen, § 2038 BGB.
Beispiel: Das Dach des Hauses des Erblassers ist undicht und bei Abwarten droht ein Wasserschaden.
Also darf auch der Verwalter des Erbes solche Geschäfte tätigen, selbst wenn er nur von der einfachen Mehrheit der Erben als Verwalter bestellt wurde. Zur Absicherung der Kosten darf er eine Grundschuld auf das Erbe bestellen, weil die Erben als Gesamtschuldner haften.
Was für eine Erbengemeinschaft? Hier besteht ganz offensichtlich eine Vor- und Nacherbschaft. Vor- und Nacherbe bilden keine Erbengemeinschaft.
Du zitierst § 2113 BGB. Dort geht es aber um die Verfügungsbefugnis des Vorerben über Grundstücke. Der Vorerbe ist kein Verwalter für den Nacherben, sondern Erbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls. In einigen Konstellationen kann der Nacherbfall nie eintreten, typischerweise geschieht das aber mit dem Tod des Vorerben. Ist er nicht von § 2113 I BGB befreit, kann er zwar Grundschulden bestellen und sogar das Grundstück veräußern, das alles wäre aber bei Eintritt des Nacherbfalls dem Nacherben gegenüber unwirksam (relative Unwirksamkeit). Da du von einem "Verwalter" sprichst, könnte es auch sein, das ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist. Dessen Befugnisse reichen im Regelfall deutlich weiter, Näheres könnte aber nur mit weiteren Informationen und dem Wortlaut der Verfügung von Todes wegen gesagt werden.
Du hast recht, ich rede vom Vorerben, die Frage ist ja wie kann der Vorerbe das Erbe erhalten, wenn er keinen Schulden auf das Grundstück aufnehmen darf um das Gebäude zu erhalten; Die werden ja mittel Miete wieder getilgt. Ich werde versuchen den Text des Testament zu erfragen, geht aber erst nächstes Wochenende.
vorab schon mal Danke
agopton