Kann der Vermieter verlangen den Hund abzuschaffen oder uns aus der Wohnung werfen?

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ein generelles Hundehaltungsverbot gibt es nicht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Haltung eines Hundes zulässig ist. Dabei muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vorgenommen werden. (BGH, Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen– VIII ZR 340/06).

Schreibe den Vermieter an und erkläre den Sachverhalt bzgl. der Zusage seitens des Maklers. Mache im Schreiben deutlich, dass du ohne die bereits mündlich erteilte Zustimmung die Wohnung keinesfalls genommen hättest.

Bevor du nun den Hund aus der Wohnung wirfst, lasse es lieber auf einen Rechtsstreit ankommen.

habe mich auch schon darauf eingestellt mich streiten zu müssen...leider... und keine angst,bevor ich meinen hund rauswerfe lebe ich lieber zusammen mit ihm unter der brücke..:)

der vermieter ist außerdem eine gewerbe service GmbH in berlin..wir hatten also nie persönlichen kontakt zu irgendeinem außer zum makler,der ja nun mal der vertreter ist und im sinne des vermieters handelt.. die schreiben jetzt das bis zum 30.11 abhilfe geschaffen werden muss..was soll das genau heißen? habe bereits eine e-mail an den ansprechpartner geschrieben,jedoch noch keine antwort erhalten...sitzen echt auf heißen kohlen.. danke für die antwort..

@franziskak

ich würde mich auch noch mal an den makler wenden,den habt ihr schließlich auch bezahlt und er hat nicht korrekt gearbeitet.

Sry, das stimmt nicht ganz. Hunde bis zu ca. 30 cm Schulterhöhe können als Kleintiere gesehen werden und wären somit nicht zu verbieten, aber die Rechtssprecheung weicht oft davon ab. Das in Einzel-Urteilen.

@jockl

Nachstehende Urteile sprechen dafür, dass es sich beim Halten von Hunden in weiten Grenzen noch um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung handelt: LG Braunschweig, Urteil v. 1.11.1995-12 S 86/95, WM 1996, S. 291; LG Hildesheim, Urteil v. 11.2.1987-7 S 472/86, WM 1989, S. 9; AG Friedberg/Hessen, Urteil v. 26.5.1993-C 66/93, WM 1993, S. 398; AG Neuss, Urteil v. 11.10.1991-36 C 231/91, DWW 1992, S. 344. Alle diese Gerichtshöfe vertreten den Standpunkt, dass die Haustierhaltung prinzipiell zur gebräuchlichen Nutzung eines Mietobjekts gehört.

@jockl

@jockl, was ist das wieder für ein Blödsinn...MfG

in dem vertrag stand zwar "haustierhaltung nach absprache

Der Vermieter kann also die Entscheidung treffen,theoretisch kann er Euch kündigen,ABER

Wenn Ihr bei der Wohnungsbesichtigung zu zweit oder mehr dagewesen seid und der Makler alleine,dann stehen zwei bzw.mehr Aussagen gegen eine Aussage!

  • Falls Ihr also gekündigt werdet,solltet Ihr vor Gericht gehen und den Makler auf Schadenersatz usw.verklagen.Umzugs-Renovierungskosten,Lagerkosten usw.

er zeigte uns eine schöne wohnung,wir sollten dann schnell den mietvertrag unterzeichnen und zum vermieter schicken,bevor ein anderer interessent die wohnung abgreift.

Der wollte schnell das schnelle Geld machen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

das problem war,dass wir 2 andere wohnungen vorher besichtigt hatten und da auch schon die zusage vom makler hatten und immer kurz darauf eine absage erhielten weil andere interessenten schneller waren..deshalb haben wir bei der jetzigen wohnung nicht lange gefackelt..und dann ruf ich doch nicht irgendwen in berlin an ob die aussagen des maklers auch wirklich stimmen.. und ja mein freund und meine schwester sind zeugen und können bestätigen,dass er der hundehaltung zugestimmt hat..

was lernen wir daraus?? Nicht unter Druck setzen lassen und das Persönlich mit Vermieter absprechen. Der Makler kann nicht den Vermieter vertreten - wo er so gerne kassiert. Kopfschüttel

wir hatten leider nicht die möglichkeit etwas persönlich mit dem vermieter abzusprechen,weil es irgendeine GmbH in berlin oder düsseldorf ist..zig leute sind für 100 bereiche zuständig...deshalb war der makler zuständig.der vermieter will ja mit der vermietung nix zutun haben und schaltet deshalb einen makler ein,dann kann ich ja nicht alle aussagen des maklers beim "vermieter" hinterfragen..das war leider nicht mal eben beim vermieter schellen und fragen... und nicht unter druck setzen lassen ist leicht gesagt,wenn man dringend ne wohnung braucht und es keine mit haustierhaltung gibt.... aber hab auch schon ne antwort von sonem fritzen bekommen,der schrie man kann nachträglich ne genehmigung bekommen,ich soll nur dafür soregn das es keine probleme mehr gibt..also hört sich garnicht so schlecht an wie befürchtet..puhh.

Der Makler hätte Die Hundehaltung mit In den Vertrag nehmen müssen.,und Ihr habt es versäumt das zu Kontrollieren.Jezt ruft Den Makler an,was Er dazu sagt.Ich nehme an,das es einen Makler und wenigstens 2 Personen gab Die die Hundehaltung bestätigen.Der Makler muß Neutral sei,Er arbeitet für Beide Parteien.Ihr hättet Euch nicht darauf verlassen Dürfen das Der Makler das mit der H undehaltung weitergibt .Ihr könnt jezt nur noch mit dem Hauswirt sprechen.das Er den Hund genehmigt.Wenn nicht könnt Ihr nur ausziehen.Die Hundehaltung hätte mit in den Mietvertrag gemußt.

Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht dazu! Der Makler vermittelt nur die Wohnung, alles andere, wie besondere Absprachen, sind Sachen des Mieters! Es ist zwar schade für euch, wenn ihr nun wieder umziehen müßt, aber es war ja schon sehr blauäugig von euch, zu denken, dass der Makler mit dem Vermieter über die Hundehaltung spricht. Der Makler möchte so schnell wie möglich Erfolg haben und seine Prämie kassieren! Ob ihr die Provision zurück verlangen könn? Das glaube ich nicht, denn die Provision erhält er ja für die erfolgreiche Vermittlung! Und diese war ja erfolgreich, zumindest von seiner Seite her!

natürlich handelt der makler alevertrter des vermieters und kann absprachen treffen ,was die bewohnung angeht.wofür ist ein makler denn sonst wohl da,wenn er von einem VERmieter angeheurt wird.der VERmiter will mit der ganzen sache nix zu tun haben.

@makazesca

Der Makler ist lediglich Vermittler - NICHT Ihr Vetragspartner. Was der Makler mit Ihnen diesbezüglich abspricht oder nicht ist vollkommen egal. Allerdings: sollte im Mietvertrag Haustierhaltung nicht ausgeschlossen sein, so kann der Vermieter Ihnen diese nicht so ohne weiteres verbieten.

@Hotzelmann

Wenn der Makler mit dem Vermieter eine verbindliche Absprache, bzw. Vereinbarung trifft, dann sollte dies auch schriftlich im Mietvertrag fixiert werden! Denn an sonsten hat der Mieter nix in der Hand, auf dass er sich im Streitfalle berufen kann. Mündliche Absprachen sind leider im Falle einer Klage nichts, bzw. nur ganz wenig wert