Kann der Vermieter mir Schäden vom Vormieter berechnen?

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Der VERMIETER gibt die Wohnung an den Mieter heraus . Der Vormieter gibt die Wohnung an den Vermieter zurück. Nun hast du die Wohnung mit den Plissesee übernommen, also hast du sie mitgemietet. Sie sind somit dein Besitz, nicht
Eigentum geworden. Daher mussst du sie auch nach Mietende an den Vermieter zurückgeben.

Die Entfernung der Plissees kann der Vermieter genehmigen.

Leider ist das ein typisches Beispiel, wenn keine Profis am Werk sind. Wurde denn ein Übergabeprotokoll von den Vermietern an Dich erstellt? Hier sollte auch festgehalten sein, welche Schäden vorhanden waren, was mit den Sachen passiert und wer zahlt.

Falls nein, musst Du nochmals mit den Vermietern sprechen, dass diese die Sachen entsorgt werden. Nur der Vermieter kann den Ersatz der entstehenden Kosten von seinem Vormieter verlangen.

Verbleiben die Sachen und Schäden in der Wohnung, dann kann man das so auslegen, dass Du das stillschweigend akzeptiert hast. Damit obliegt alles Weitere dann Dir (Entsorgung etc)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo

Also ich würde das an deiner Stelle mit dem Vermieter bereden.

Je nachdem, wem die Sachen jetzt wirklich gehören.

Wenn niemand der Eigentümer ist (bzw in dem Fall ihr, obwohl ihr es gar nicht wolltet) , dann könnt ihr es runterreißen und weg schmeißen. Natürlich so, dass nix von der Mauer beschädigt wird. Wenn doch was passiert: Moltofill.

Aber wie gesagt, besprecht das mit dem Vermieter, wie ihr das ihr machen sollt bzw vl. kommt er kurz vorbei und nimmt die Sache selbst in die Hand.