Kann der Vermieter knapp 2 Jahre nach dem Einzug noch 2/3 der Kaution verlangen?

3 Antworten

Wenn die 2/3 noch nicht gezahlt sind, natürlich.

Angenommen Mietbeginn war irgend wann im Jahr 2014, dann kann er die restliche Kaution noch bis zum 31.12.2017 fordern.

Er kann dem Mieter aber auch fristlos kündigen wenn die 2/3 einem Betrag in Höhe von 2 Kaltmieten entspricht.

Wenn eine Kaution mietvertraglich vereinbart ist, verjährt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung nach drei Jahren. Beispiel: Du bist in 14 eingezogen, Verjährungsfrist läuft bis 31.12.2017.

In deinem Fall ist die Forderung berechtigt und zu bezahlen (wenn im MV vereinbart).

Wenn du nicht zahlst, dürfte dir der Vermieter sogar kündigen (falls noch wohnhaft).

Ja, das kann er , weil er den Anspruch erst nach 3 Jahren verliert, beginnend ab dem Jahr aus dem die Forderungen entstanden sind.

Da steht es:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kaution.html

LG

johnnymcmuff

beginnend ab dem Jahr aus dem die Forderungen entstanden sind.
beginnend ab dem Folgejahr ...

@albatros

Stümmt.  :-) So meinte ich das, habe es versehentlich falsch geschrieben.