Kann der Vermieter eine Gebäudeversicherung mit sog. Dynamisierung nachträglich in Rechnung stellen, wenn diese nicht im Mietvertrag als solche angegeben war?

6 Antworten

Dynamisierung bei einer Sachversicherung? Ich kenne das eigentlich nur von Lebensversicherungen.

In Rechnung stellen kann der Vermieter die Gebäudeversicherung gar nicht.

Er kann sie als Betriebskosten auf den Mieter umlegen, wenn vertraglich vereinbart.

Dazu muß die Versicherung, wie auch die übrigen Betriebskosten, nicht explizit im Vertrag genannt sein.

Es reicht wenn im Vertrag, sinngemäß, steht das der Mieter die Betriebskosten trägt.

Sollte die Versicherung rückwirkend erhöht werden darf der Vermieter diese Erhöhung auch noch geltend machen wenn die Frist für die BK-Abrechnung vorbei ist.

danke anitari, wirklich erschöpfende Auskunft. Fridolin2012

Dynamisierung bei einer Sachversicherung? Ich kenne das eigentlich nur von Lebensversicherungen.

Es handelt sich ja hier auch nicht um eine Dynamik, sondern um eine Anpassung auf Grund der Erhöhung des Baupreisindex.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gleitender_Neuwertfaktor

Die laufenden Kosten (Nebenkosten) werden in dem Jahr in dem sie anfallen in Rechnung gestellt.

Außerdem solltest du wissen, dass sich Versicherungsverträge jährlich ändern, so z.B. auch die Wohngebäudeversicherung gemäß dem entsprechenden Baupreisindex.

Er kann der Dynamisierung widersprechen, dann wird diese nicht wirksam. Wenn er nicht widerspricht, kann er die Erhöhung selbstverständlich umlegen. Das dürfte wohl in seinem und im Interesse der Mieter die Regel sein.

Die Gebäudeversicherung ist Teil der Nebenkosten,

Was verstehst Du denn bei einer Gebäudeversicherung unter "Dynamisierung"?
Meinst Du damit die jährliche Kostenanpassung der Versicherung?

ja, nightlover, das meinte ich. Schau doch mal auf meine zweite Frage. Wie wirtschaftlich muss ein Vermieter handeln?

Die Kostenanpassung der Versicherung ist keine Dynamisierung die der Vermieter beeinflussen könnte.

Es ist normal, dass die Kosten in den Nebenkostenabrechnungen umgelegt werden.

Ist eigentlich ein Teil der Mietnebenkosten.