kann der vermieter die elementarversicherung auf den mieter umschlagen?

5 Antworten

elementar fällt unter Gebäudeversicherung.

  1. heizkosten: Wenn das Haus mehr als eine Wohnung hat uund in 1 Wohnung der Vermieter nicht wohnt muss nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Da du nicht schriebst ob das Haus nur von dir und deinem Vermieter bewohnt wird kann man hier schlecht antworten. Google mal die Heizkostenverordnung.
MosqitoKiller  27.01.2013, 17:08

Gebäudehaftpflicht-, nicht Gebäude-...

suzisorglos  27.01.2013, 17:28
@MosqitoKiller

In der Gebäudehaftpflichtversicherung kann man Elementarschäden nicht versichern! Das geht nur in der Gebäudeversicherung!

MosqitoKiller  27.01.2013, 17:33
@suzisorglos

Richtig, sorry, verwechselt mit der Gewässerschadenhaftpflicht-...

Die Elementarschadenversicherung gehört zur Wohngebäudeversicherung. Dieser Zusatz gehört selbstverständlich genau so in die Nebkosten wie die an deren Versicherungen.

Umverteilt wird sie über die Wohnflächen-Quadratmeter. Natürlich muss er seine eigenen bewohnten qm genau so einberechnen.

also das haus wird von 4 parteien bewohnt

angegeben sind 325 m2 gesammt meine wohnung 110 m2 über mir 80 m2 und noch eine kleinere mit ca 50 m2 der rest ist vom vermieter bewohnt einmal 110 m2 darunter ca 100 m2 plus arbeitszimmer beheizt ebenfals ca 15 - 20 m2

er kann diese auf die mieter umlegen. das muss allerdings im mietvertrag vereinbart sein und natürlich müssen die kosten gerecht, d.h. nach anteiliger wohnfläche verteilt werden. am besten gehst du mit deiner nebenkostenabrechnung unddeinem mietverteg zum mieterverein.

Die Elementarversicherung fällt unter die Gebäudehaftpflichtversicherung und darf auch umgelegt werden, wenn dies vertraglich so vereinbart ist, und zwar wie alle Nebenkosten nach dem vertraglich vereinbarten Schlüssel oder ansonsten nach dem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel...

suzisorglos  27.01.2013, 17:29

Leider falsch! Die Elementarschadenversicherung ist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung. Die Beiträge sind umlagefähig.

MosqitoKiller  27.01.2013, 17:35
@suzisorglos

Stimmt, verwechselt mit der Gewässerschadenhaftpflicht, je nachdem, was vertraglich vereinbart ist, ist sie mit der Gebäudeversicherung umlagefähig...