kann der vermieter die elementarversicherung auf den mieter umschlagen?
hallo in meiner betriebskostenabrechnung habe ich den posten elementarversicherung ... kann der vermieter diese auf den mieter umwälzen und wenn ja wie hoch darf der anteil sein?
mein vermieter erhebt heizkosten nach quadratmeter wenn ich jedoch nachrechne hat er für seine 2 stockwerke die der vermieter bewohnt und beheizt nur ein bruchteil berechnet ist das überhaupt rechtens? muß die abrechnung nicht detailiert erfolgen?
5 Antworten
elementar fällt unter Gebäudeversicherung.
- heizkosten: Wenn das Haus mehr als eine Wohnung hat uund in 1 Wohnung der Vermieter nicht wohnt muss nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Da du nicht schriebst ob das Haus nur von dir und deinem Vermieter bewohnt wird kann man hier schlecht antworten. Google mal die Heizkostenverordnung.
In der Gebäudehaftpflichtversicherung kann man Elementarschäden nicht versichern! Das geht nur in der Gebäudeversicherung!
Richtig, sorry, verwechselt mit der Gewässerschadenhaftpflicht-...
Die Elementarschadenversicherung gehört zur Wohngebäudeversicherung. Dieser Zusatz gehört selbstverständlich genau so in die Nebkosten wie die an deren Versicherungen.
Umverteilt wird sie über die Wohnflächen-Quadratmeter. Natürlich muss er seine eigenen bewohnten qm genau so einberechnen.
also das haus wird von 4 parteien bewohnt
angegeben sind 325 m2 gesammt meine wohnung 110 m2 über mir 80 m2 und noch eine kleinere mit ca 50 m2 der rest ist vom vermieter bewohnt einmal 110 m2 darunter ca 100 m2 plus arbeitszimmer beheizt ebenfals ca 15 - 20 m2
er kann diese auf die mieter umlegen. das muss allerdings im mietvertrag vereinbart sein und natürlich müssen die kosten gerecht, d.h. nach anteiliger wohnfläche verteilt werden. am besten gehst du mit deiner nebenkostenabrechnung unddeinem mietverteg zum mieterverein.
Danke, das machen wir auch. Am Mittwoch ist der grosse Tag. Man Man Man , naja danke jedenfalls für die Auskunft!
du kannst auch nochmal hier schauen:
http://www.mieterbund.de/nebenkosten0.html?&no_cache=1&sword_list[]=nebenkosten
Die Elementarversicherung fällt unter die Gebäudehaftpflichtversicherung und darf auch umgelegt werden, wenn dies vertraglich so vereinbart ist, und zwar wie alle Nebenkosten nach dem vertraglich vereinbarten Schlüssel oder ansonsten nach dem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel...
Leider falsch! Die Elementarschadenversicherung ist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung. Die Beiträge sind umlagefähig.
Stimmt, verwechselt mit der Gewässerschadenhaftpflicht, je nachdem, was vertraglich vereinbart ist, ist sie mit der Gebäudeversicherung umlagefähig...
Gebäudehaftpflicht-, nicht Gebäude-...