Kann der Vermieter das ausgezahlte Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nach 14 Monaten zurückfordern?
Der Vermieter hatte uns Ende 2014 für 2013 eine Nebenkostenabrechnung zukommen lassen, die ein Guthaben ausgiesen hat. Das Guthaben zahlte er aus. 13 Monate später kam ein Schreiben das er sich geirrt hätte und eine neue NK-Abrechnung. Weitere drei Wochen Später folgte dann eine Mahnung mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wir haben dann erst einmal einen Teil unter Vorbehalt bezahlt. Kann der Vermieter das nach dieser Zeit fordern, oder hat er bereits die Verjährungsfrist überschritten??
1 Antwort

Der Vermieter hatte 12 Monate Zeit für eine korrekte Abrechnung. Er hat Euch eine Abrechnung gemacht, die ein Guthaben ergab, das er auch ausgezahlt hat.
Aufgrund eines Irrtums schaffte er es erst nach den 12 Monaten, eine auch zahlenmäßig richtige Abrechnung zu erstellen. Das bedeutet, wenn sich daraus eine Forderung gegenüber der Summe der Vorauszahlungen ergibt, darf er das nicht mehr fordern. So steht es im Gesetz.
Es steht aber nichts davon drin, dass er auf das, was er Euch aufgrund des Irrtums versehentlich ausbezahlt hat, keinen Anspruch mehr hat.
Wenn er aufgrund der Belege darlegen kann, dass er sich tatsächlich geirrt hat, müßt ihr den Betrag zurück zahlen. Ansonsten wäre es wohl eine ungerechtfertigte Bereicherung Eurerseits.
Denkt auch noch daran, dass ihr vertraglich versprochen habt, alle anfallenden Betriebskosten zu zahlen. Lt. Gesetz müßt ihr jetzt vielleicht nicht mehr alles für 2013 bezahlen, aber ihr dürft nicht einfach Geld einbehalten, das Euch nicht zusteht.
Also nochmal: Ist die korrigierte Abrechnung korrekt, dann zahlt zurück, was Euch der Vermieter zuviel erstattet hat.